| Kurz vor dem Ausscheiden des Generalpropsten Jacob Fabricius  hatte Herzog Johann Adolf eine neue kirchenregimentliche Einrichtung  geschaffen, das sogen. Kirchenkommissariat, durch welches „das  Finanzwesen der Kirche vom Staate besser erfaßt werden sollte". Mit  dieser Erfassung wurde der herzogliche Hofrat und Kammersekretär  Jurisconsultur Broder Boysen beauftragt, der in den Jahren 1608 und 1609  sämtliche Kirchen des Gottorfer Gebietes visitierte und ein Verzeichnis der kirchlichen Einkünfte anlegte. Das Ergebnis dieser umfangreichen,  899 Seiten umfassenden Arbeit, konnte Boysen am 28. Mai 1609 eigenhändig in Schleswig unterschreiben. Boysen hatte alle "herzoglichen  Länder bereist und die Einkünfte der Kirchen und Kirchendiener und  derselben Vorsteher, mehrenteils aber aus den Kirchenbüchern und  alten Missalen, so mir allewege zum Vorschein gebracht, vergnüglichen  Fleißes extrahiert, zusammengezogen und nach dem Inhalt der mir  anbefohlenen fürstlichen Commission in die Ordnung, wie obstehend  gebracht".
 
 Boysens gründlicher Untersuchung ist es zu danken, daß wir einen  Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kirchspiele in den  beiden Ämtern Trittau und Reinbek erhalten. Die Notwendigkeit einer  solchen Erhebung, die erste in der Nachreformationszeit, wär von  außerordentlicher Bedeutung, denn die finanzielle Lage der Kirchspiele  hatte sich überall sehr verschlechtert. Viele Einkünfte, die seit altersher  der Kirche zugeflossen waren, kamen seit der Reformation nicht mehr  ein. Durch die Entfremdung von Kirchengütern und kirchlichem Besitz  waren die Einnahmen weiter zurückgegangen. Aus Geldmangel wurde  die Erhaltung kirchlicher Bauten vernachlässigt, so wurde es höchste  Zeit, hier eine Verbesserung herbeizuführen.
 In Boysens Register fehlt das Kirchspiel Bargteheide, da das Amt  Tremsbüttel damals noch zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg gehörte  und seit 1571 nur als Pfand Gottorf unterstand. Gleichfalls fehlt das neu  gegründete Kirchspiel Woldenhorn, welches unter adligem Patronat  stand.
 Das Kirchspiel Wandsbek war um 1609 noch nicht vorhanden.
 
 
 
 Amt Trittau, Kirche Trittau
 Amt Trittau, Kirche Eichede
 Amt Trittau, Kirche Rahlstedt
 Amt Trittau, Kirche Bergstedt
 Amt Reinbek, Kirche Steinbek
 Amt Reinbek, Kirche Siek
 
 Der Bericht über die Kirchen des Amtes Trittau beginnt mit einer  allgemein gehaltenen Bemerkung, die verdeutlicht, wie schlecht die  gesamte Situation bei den Kirchen des Amtes ist:
 
 
 
Ambt TrittowDen Anfang der Kirchengemeinden bildet Trittau. Es wird deutlich, daß  die Einkünfte der Kirche nun sehr gering waren:"Die Kirchen dieses Ampts seint gar armsehlig, gering und danebenst  sehr bawfellig, und lest sich ansehen, daß die Amptleute für diesem  wenig Aufsicht darauf gehabt haben. Dahero denn, weil für etlichen  Jahren keine Kirchenbücher vorhanden gewesen, auch keine Kirchenrechnungen, ohne was für wenig Jahren erstlich geschehen, und zwar an
 etlichen Orten ohn Zuthun der fürstlichen Officierer gehalten; beklagen  sich die Pastoren, das von den Kirchengütern ein großes, welches sie  doch eigentlich nicht spezificiren können, entwendet. Were derowegen  nicht unnötig, das E. f. G. (Euer fürstliche Gnaden) hierinne eine  sonderliche Anordnung ließe machen, den jetzigen und künftigen  Officyren in gnaden befehlen, das sie die Kirchengüter richtig verzeichneten und jehrlich richtig, wie in andern Emptern gebräuchlich,  berechnen und die Kirchengebewte in bawlichem Wesen erhalten  ließen, welches, auf anhalten der armen Kirchendiener, E. f. G. ich  hinwieder bei diesem Ampte in genere underthenig berichten sollen,  alles deroselben F. G. in underthenigkeit heimstellende."
 
 
 
TrittowAus den nachfolgenden Angaben der Besoldung des Pastors und  Küsters können einige für die Geschichte dieser Kirchengemeinde  wertvolle Tatsachen entnommen werden. Im Jahre 1609 bestanden noch  die alten Kapellen von Köthel und Witzhave, die der Pastor viermal  im Jahre visitieren mußte, dort predigen und die Sakramente anbieten.  Die gleichfalls mittelalterlichen Kapellen von Lütjensee (noch 1540  als „Kirche" erwähnt) Grönwoldt und Großensee waren sicherlich schon seit langer Zeit verschwunden."Kirchenregister incipit (beginnt) 1598, Dinstages in den Ostern.  Der Kirchen Einkünfte zu Trittow. Die Kirche hat ein wische, belegen in der Grentzen Trittow und Grunenwolde, welche ein Man  zum Grönenwolde, Junge Jürgen Hoerde, ein hatt; und davor iehrlichs  nur bis auff diese Zeit allein gegeben 4. Sch. Ein Man zum Grönenwolde,  Hans Beckeman, gibt der Kirchen jehrliches Hausheuer 8 Sch. Noch hat  die Kirche 7 olde Schape und 2 Lämmer in der Wedeme zu Trittow,  welche an Wulle ungefehrlichs bringen 1 Mk.
 Haubstuel  bey den  Leuten im Carspel, davon die Kirche auf Antonii Rente einnimpt,  ist 116 Mk. Und wirt iehrlichs von den Kirchgeschwornen alle vier Zeit und Festtage gesamlet auf die Bede, welches ungefehr bringet 20 Mk.  Hat also die Kirche zu Trittow iehrlichs Einnahme 29 Mk."
 
 
 
"Zu dieser Kirchen gehören zwo  Kapellen, als zu Kötell  und Witzhoffe; dieselben auch ihre Güter und einkünfften haben.  Aber bishero keine Rechnung und Register davon geschehn. Es  beschweret sich aber der Pastor, das zu Kötel die Güter sollen gebraucht  werden, als nemlich ein Wisch, so bey den Wirten zu Kötel allewege  gewesen und nichts davon dem Pastoren oder Capellan gegeben und fast  die Leute als ihr dominium sich anmassen.Im Bericht folgt das Kirchspiel Eichede, das vor der Reformation  zum Bistum Lübeck gehörte:Der Pastor muß nichtsdestoweniger jehrlich 4 mahl die Capellen  visitieren und daselbst predigen und die sacramente administrieren den  Alten und Unvermögenen, und muß für sein eigen gelt Pferde und  wagen heuren; dafür billig Erstattung geschehen solte. Bittet derowegen,  diesen Punkt ad notam zu nehmen.
 Die Capell zu Witzhoffe ligt gar darnieder und die Einkünfte  werden nicht ausgegeben; wie dan der jetzige Pastor in 8 Jahren solches  erfahren und mit Warheit anzeigen kan.
 Es ist wol bey Abel  Spiessen  vorzeiten Verordnung geschehen, das sie wieder solte gebawet werden."
 
 
 
EckedeDie Aufstellung der Einkünfte des Pastors erwähnt zunächst vier  Kühe, die in späteren Aktenstücken „Eiseren Kühe" genannt werden.  Sie gehörten zum „eisernen" Bestand der Pfarre und mußten bei jedem  Amtswechsel dem Nachfolger wieder übergeben werden. Auch von des  Pastors Schweinen hören wir. Diese durften zur Mastzeit frei, d. h. ohne  Bezahlung im ganzen Kirchspiel auf der Feldmark ihr Futter suchen.  Der Pastor hatte auch ein Stück Land mit Baumbestand, wo er sich  Holzkohlen brennen konnte: „Ist eine beschwerliche Arbeit für einen Prediger" sagt Broder Boysen. Das Acker- und Wiesenland des Pastors  wurde nicht verpachtet. Die Bauern waren zu Dienstleistungen verpflichtet. Außerdem hatte der Pastor zwei Männer, die ihm bei der  Landwirtschaft geholfen haben. Ein „Einlieger" wohnte im Pfarrhaus,  ein zweiter Mann wohnte in einer Kate, die auf das Pastors Flachsland  erbaut worden war:"Ist keine Kirchenregister gewesen, sondern haben nur unter sich Ao.1588 eine Rechnung angefangen, so von Jahren zu Jahren bis anhero  continuiret.
 Es ist aber die Kirche sehr eng und bawfellig, derowegen obwoll der  Amptman ihnen 16 Bäume angeweisett, so beklagen sie sich doch, daß  sie damit nicht können zukommen. Wan derhalben E.f.G. ihnen ein  mehrers in Gnaden wolten folgen lassen, hat sich Hartwich Barckentin,  so auch etliche Leute daselbst hatt, erbotten, seine quotam zu erleggen.
 Zu den Einkünften der Kirche gehören Pachtgelder, die von einem  Kamp (Ackerland) und einer Wiese einkommen:
 Der Kirchen zu Eckede Einkünffte.
 Acker und Landt
 Es hat die Kirche einen Kamp, genennet Meenkamp, gelegen  zwischen dem Steinbunck und der Müssen. Dieselben hat Detleff Göben  in der Heuer; gibt dafür 12 Sch. Es ist zu wissen, das dieser Kamp nicht  halb so groß gewesen, als er jetzo ist. Es ist aber auf demselben Kampe  eine dicke Busch (!) gewesen, was der Müssendaal. Denselben hat  Eggert Göben und nach ihm sein Sohn Detlef Göben ausgerottet, und  gehört derwegen derselbe Platz mit zur Kirchen. Noch hat die Kirche  eine Wische, gelegen bei der Schiphoster  Schede. Denselben hat  Johan Gademan in der Heure und gibt dafür 1 Mk. 6 Sch."
 Kirchenhaubtstuell.
 Es ist zu wissen, das die Kirche etlich Geldt  für sich hatt, welches aus Zinse getan; darvon die Kirchgeschwornen  jehrlichs auf S. Johannis Rechnung halten.
 Man findet aber keine gewisse Register oder Nachrichtung, woher  solche Gelder gekommen und worzu sie gebrauchet und angewendet;  sondern alleine von Anno 1588; zu der Zeit sind Kirchenrentener  gewesen wie folget:
 Peter Stapelfeldt 8 Mk, Johan Gaterman 6 Mk, Lütke Heinrich  Stapelfeldt 6 Mk, Jürgen Spillner 6 Mk, Detlef Stapelfeldt 6 Mk, Hans  Buck 6 Mk, Lutke Hein Pael 8 Mk, Evert Kopman 20 Mk, Detlef Höver  20 Mk, Heinrich Wulf 10 Mk, Hein Pael 12 Mk. 9 Sch., olde Hein  Westphal 10 Mk, Heinrich Stapelfeldt, Baurvoigt 11 Mk, Hans  Rademacher 20 Mk, Stoffer Wagenfeldt 8 Mk, Henneke Stapelfeldt  10 Mk, Jochim Bielefeldt 4 Mk, Michel Wilhövet 8 Mk, Fromeke  Schachtes 5 Mk, Jürgen Bielfeldt 6 Mk.
 Für diesen Haubtstuel seint  gewisse Borgen der Kirchgeschworenen gesetzt. Wor dies Gelt angewandt und was für Rentener von Jahren zu Jahren an Haubstuel ausgelöset, und wor es wieder hingethan, solches weisen die Register aus."
 
 
 
 
"Des Pastoren zu Eckede Einkünffte: Es seint bei dem Pastorat zu  Eckede 4 Kühe, die dem Pastorn in seiner ankunfft überantwortet  werden; die auch hinwieder von ihm oder den seinigen müssen den  Kirchgeschworenen und Casrspel nach seinem Abschiede gelieffert  werden. - Es hat auch der Pastor eine Hoffe Landes bei der Werden;  aber ist gar geringe und klein und nicht soviel Wischlandt; darbey 3 Fuder  Hawes; daraus mit 2 Pferden zu führen, gewinnen möchte. Sonst hat der  Pastor noch andere Hebungen und felt (fällt) davon die erste Pflicht auf  Michaelis.Die Eckeder Höveners, deren zusammen 22 sein, gibt ein  jeglicher 1 Scheffel Roggen und Habern. Die andern auf S. Johannis, und  gibt ein jeglicher Hövener, Kötener und Einleger durchs gantze Carspel,  darin allein 4 Dörffer sein, 2 Sch.
 Zu Mollhagen seint 5 Höveners, die  geben desgleichen; die Köteners und Einliegers 1 Sch.
 Zum Corsbrock seint 3 Höveners, gibt ein jeglicher 3 Scheffel Roggen und  keinen Habern; die Köteners ein jeglicher 2 Sch. und die Einliegers  1 Sch.
 Zum Stubben seint 6 Höveners, ein jeglicher gibt 12 Schilling,  ein Kötener 8 Sch., Einliegers 1 Sch.
 Auf Weihnachten gibt ein  jeglicher Bauwman Brodt, Fleisch oder Geldt. Die rechte alte Pflicht ist  gewesen, daß ein jeglicher gegeben 1 Brot,1 Mettwurst und 6 Pf. In der  Stille Woche gibt ein jeglicher Hövener und Kötener 20 Eyer, die  Einlieger, towirt (Zuwirt) genennet, Witteldages Pflicht.
 Die Carspelleute opfern in der Kirchen des Jahres 5 mahl, als auf  Ostern, Pfingsten, des Sonntags nach S. Johannis, auf Weihnachten und  Michaells; beläufft sich das gantze jahr über 6 Mk. nicht. Was die Kirchgeschworen auf die 5 Zeiten mit der Bede samlen, davon bekompt der  Pastor den 3. (dritten) Pf.; beläuft sich zur Zeit 5 oder 6 Sch. Es ist auch zu  wissen, das der Pastor diese Freiheit von alters her gehabt, das seine  Schweine, soviel er selbst aufziehet, zur Mastzeit frey durchgehen auf  allen Feldmarken, soweit sich das Carspell erstrecket, und darf nichts  dafür geben. Es hat auch bis anhero der Pastor seine frey e Feuerholz gehabt; und was er sonst zu Thunen der Weden gehabt, hat  dasselbe mugen howen lassen, wor er es hat bekommen können.
 So hat auch der Pastor gehabt einen eigen Ortt Holzes, genennet  der Papen-Folingh, darinnen er hat einen freyen How gehabt; hat  geköhlet etc. Ist eine beschwerliche Arbeit für einen Prediger. Auch ist  eine Gewohnheit, daß die Bauwleute durchs gantze Carspell dem  Pastoren mitEinspannungh des Jahrs 2 mahl, und ihm sein Korn bawen.
 Noch hat der Pastor von altersher einen Einlieger zur Ecke freye  gehabt, der den Herrn Verbittesgeldt gegeben, aberst die hoffedienst frey  gehabt und dafür dem Pastoren mit der Hant gedienet. So ist auch die  Kate, so auf des Pastoren Flasbleck bey dem Kirchhof gebawet, frey  gewesen und hat, der darin gewohnet, den Herrn Verbiddelsgeldt  gegeben und dem Pastoren gedienet mit der Hantarbeit und die  Hofedienst frey gehabt.
 Kösters Einkunffte.
 Des Kösters Gelegenheit ist gar gering. Es ist nicht 5 Mk. wert alles,  was er einzukommen hat.
 Aufm Stillen Freytage gibt ein jeglicher Bauwman 10 Eyer, die andern  5. Auf Weihnachten gibt ein jeglicher Bauwmann 1 Brodt oder 1 Sch. Er  hat kaum soviel Landes, wan er es alles beseyet auf einmahl, daß dar  können 10 Scheffel Roggen einfallen. Mit den Schweinen und  Fewerholtze hat er auch die Freyheit alse der Pastor."
 
 Rahlstedt
 Auch die Kirche von Altrahlstedt war baufällig. Sie könnte erneuert  werden, wenn man zwei Kunstwerke aus katholischer Zeit verkaufen  würde. Die Kirchengeschworenen bitten um Erlaubnis hierfür. Offenbar ist diese erteilt worden, denn die Kostbarkeiten werden später nie  mehr erwähnt:
 
 
"Ist ein alt Kirchenregister von Ao 1511; aber Ao 1582 in der damahligen  Visitattion von D. Paulo von Eitzen (1562-1598) vernewet und bis anhero  continuiret.NB. Bey dieser Kirchen ist eine vergülte alte Monstranz, zimlich groß.  Noch eine kleine Monstranz. Noch ein zimlich groß vergültes Kreuz.  Wan dieselben möchten verkauft werden, könte der bawfelligen Kirche  damit besser sein gedienet. Bitten derowegen die Kirchgeschwornen  E.f.G. gnedigen consensum alienandi.
 Der Kirchen Raleffstette Einkünfte.
 Hans Sandtmann zu Oldenfelde hat von der Kirchen eine Houe  Landes, gibt jehrlichs der Kirchen 13 Sch. 6 Pf. Ist auf 44 Sch. erhöhet.  Jacob Krochmann ein klein Wisch, gibt 13 Sch. 6 Pf. Die Altenfelder  geben semptlich vor eine Houe Landes 8 Sch. Ist ihnen auf 3 Mark  erhöhet.
 Herman Balingies zu Tonnefeldt 1 Houe Landes und 1 Wisch, gibt  davon 16 Sch., ist erhöht auf 44 Sch.
 Claus Neve, Peter Wulff und der Köster von drei kleinen Bleek jehrlichs  10 Sch. 8 Pf.
 Hans Alers zu Wandsbegke hat von der Kirchen auf Rente 20 Mk;  gibt der Kirchen 16 Sch.
 Claus Ther hat von der Kirchen auf Rente 6 Mk, gibt 4 Sch.
 Noch was sie  aus der gemeinen Bede samlen.
 Pastorenerhebungen an Korn und Ackerheure, Lande und Gelder.
 Zu Olden Raleffstethe wohnen drei fulle Höveners und fünf  Höveners; gibt ein jeder 1 Himpten Roggen und 1 Himpten Habern, seint  8 Himpten. Noch der Köteners; geben nichts als 4 Pfg. Offergeldt.
 Meyendorff wohnen 11 fulle Höveners, gibt ein jeder 1 Himpten  Roggen und Habern. Noch ein Kötener; gibt für den Roggen 6 Pf.
 Oldenfelde wohnen 6 fulle Höveners; geben 6 Himpten Roggen und  Habern.
 Hinschenfelde wohnen 6 Höveners; geben 61 Himpten Roggen und  Habern. Item ein halbe Hövener; gibt 6 Pfg.
 Stellow 8 Höveners; geben 9 Himpten Roggen und Habern. Noch 2 Köteners 6 Pf.
 Stapelfelde  9 Höveners; geben 10 Himpten Roggen und Habern,  Noch 6 große Kötener; geben 6 Pf.
 Jennefelde 7 Höfeners, geben 7 Himpten Roggen und Habern; noch  2 Köteners 6 Pf
 Todtendorf (Tonndorf) 6 Höveners; geben 6 Himpten Roggen und  Habern.
 Farmeßen 6 Höveners geben 6 Himpten Roggen und Habern.  Newen Raleffstette 6 Höveners 6 Himpten Roggen. Noch 1  Kötner 5 Pf
 Folget des Pastoren Landt und Wische.
 1 Genove Houe Landes. An Wischen seint dazu 5 Fuder Hewes. An  Roggen 1 Wispel und 31 Himpten.
 An Gelde.
 Auf Johannis 12 Mk. Auf Michalis ungefehr 10 Mk., min (weniger)  oder mehr. Auf Ostern aus einem jeden Hause 10 Eyer.- Noch bekompt  der Pastor das dritte Teil von Herman Bolings Landheure, ist 22 Sch.
 Von  Hans Sandtmann Landheure 22 Sch.
 Noch von einem Block Landes 5 Sch. 4 Pf.
 Noch von Jacob Krogman Landheure 6 Sch. 4 Pf.  An Rentegelde 6 Sch.
 Dem Pastoren werden von 2 Hofe Landes in Oldenfelde seine Pflicht  entzogen.
 Noch von einem Hofe in Meyendorf; bittet, daß ihm das seine möge  folgen.
 Kösters Einkünfte.
 Auf Michaelis von den Höueners 10 Garben. Auf Weihnachten aus  einem jeglichen Hause, groß und klein, ein Brot und eine Wurst. Auf Ostern aus einem jeglichen Hause 10 Eyer. Noch auf St. Johannis  aus einem jeden Hause 1 Brodt."
 
 Bergstedt
 Das im Jahre 1584 angefangene Kirchenregister ist vermutlich beim Brand des Pastorats im Jahre 1638 mit verbrannt. Die bei der Anwesenheit Boysens in Bergstedt fehlenden Kirchgeschworenen sind wohl  unmittelbar danach ernannt worden, wie auch die Kirchenreparatur  möglich wurde. An den damals eingezogenen neuen Deckenbalken  befinden sich neben der Jahreszahl 1609 die Namen und Hausmarken  des Kirchspielvogtes Cuntze Pielschmidt und der vier Kirchgeschworenen. Die im Bericht angesprochenen vier Herrschaften betreffen die  Amtsdörfer Bergstedt und Sasel, das dem Domkapitel gehörende  Poppenbüttel, sowie die in gottorfer Pfandbesitz befindlichen Dörfer des  späteren Gutes Tangstedt, die Hamburger Walddörfer Volksdorf,  Ohlstedt, Wohldorf und das halbe Hoisbüttel und schließlich das in  Buchwalds Besitz befindliche Wulksfelde mit Rade. Eine besondere  Position bildet das Kirchenkapital von 1000 Mk., jene Summe, die Peter  Rantzau hinterlegte als Entschädigung für die vier Dörfer, die Bergstedt  bei der Gründung des Kirchspiels Woldenhorn (Ahrensburg) abgetreten hatte. Der vollständige Bericht lautet:
 
 
 
Bergstette."Kirchenregister incipit (beginnt) anno 1584. Ist für die Zeit keine Richtigkeit gewesen. Zudem seint jetzo keine Kirchgeschworne daselbst, weil das  Kaspel unter vier Herschaften getheilet als nembtlich unter Euer  Fürstl. Gnaden, dem Herrn Erzbischofen, die Hamburger und die von  Buchwolden, und derowegen der eine für dem andern sich dazu nicht  wolle gebrauchen lassen. Weil auch die Kirche ganz bawfellig, bitten sie  ganz unterthenig, Euer Fürstl. Gnaden wolle ihnen mit ein wenig  Holtzes zu Hülfe kommen und E.f.G. den Anfang machen. Seint die  andern wegen ihr Unterthanen erbötig, dieselbe nachzufolgen.
 Der Kirchen Bergstette Einkünfte.
 Anno 1597 auf Ostern, als dieser Pastor zu Bergstett angekommen, hat  ihm sein Antecessor Johan Meyer überantwortet 24 Mk. 8 Sch. Kirchengeldt, so überblieben waren von dem Rentegelde der 100 Mk. Haubtstuels, so Cuntze zu Bergstett bey sich hat. Von diesen 100 Mk.  Haubtstuels, welcher Anno 1585 und 1586 durch Fürbitte des damaligen  Pastors von den Carspelleuten zusammengeschossen und der Kirchen  gegeben seint und auf Zinße bey Cuntze zu Bergstett ausgetan sein,  jehrlichs mit 6 Mk. zu verzinsen, somit empfangen 66 Mk.
 Es wird auch alle vier Zeiten des Jahres auf die hohe Feste in der Bede  gesamblet und sonsten, wann die Leute zur Communion gehen. Davon  wird Wein und Brot und was sonsten zum Altar und Gottesdienst  gehörig ist, bezahlet; das übrige der Kirchen und Kirchenhäusern zum  besten reserviret. Von diesem Gelde ist Anno 1597 bis auf Weihnachten  Anno 1607 inclusive gesamblet, summatim 207 Mk. 9 Sch. 6 Pf. Von  dieser Summa ist ausgegeben zum Altar und sonsten noch laut des  Kirchenregisters 92 Mk. 7 Sch. 2 Pf Eins gegen das andere abgezogen,  bleibt übrig der Kirchen 115 Mk. 2 Sch. 4 Pf. Von dieser restierenden  Summa ist ausgegeben zur Reparation und notwendigen Verbesserung  der Wedemen und Kosterey laut des Kirchenregisters, auch zu den  Unkostungen, damit Friedrich Rittershausen die Kirche beschweret hat, 41 Mk. 6 Sch. Subtrahiert von 115 Mk. 2 Sch. 4 Pf bleibt  übrig der Kirchen 73 Mk. 12 Sch. 4 Pf. Noch hat der Pastor bey sich 45  Mk. 9 Sch. Kirchengeldt, die er von den Carspelleuten eingemahnt hat  anno 1600 und 1601, von den Restanten, so noch schuldig geblieben  waren 1/2 Thaler zur Reparation des Gebewtes des Thurms.
 Es hat auch der alte gewesene Kirchgeschwor sel. Helmeke Wagener  von Sasell bei seinen Zeiten jehrlichs eingemahnt 2 Mk.11 Sch. 4 Pf. heur,  die er jehrlichs behalten hat, weil ihm die Carspelleute noch viel schuldig  geblieben waren, wie er vorgab. Nachdem er aber verstorben, anno 1604  auf Ostern, hat der Pastor aus Not, weil keine Vorstender vorhanden,  diese 2 Mk.11 Sch. 4 Pf. jehrlichs eingemahnet und entfangen, damit die  Kirche an dem Ihrigen nicht verkürzet würde.
 Noch entfenget die Kirche von Haubstuel jehrlichs 1 Mk. 5 Sch. 8  Pf Kirchenheuer, dies zusammengethan thut 4 Mk. 1 Sch. Hiervon  haben die Pastores den dritten Pfennig jehrlichs entfangen als 1 Mk.  5 Sch. 8 Pf Rest der Kirchen von dieser Heuer noch 8 Mk. 2 Sch. von  dreien Jahren. Von diesem Jahr ist mir noch nicht zugestellet.
 Anno 1600 den 14. Februari, hat sel. Peter Ranzow von wegen der vier  Dörfer, so er von der Kirchen zu Bergstede zu seiner Kirchen in Arensburg zugelegt, der Kirchen zu Bergstede und deroselben  Diener verehret 1000 Mk. als ein Haubtstuhl, die bey gewissen Leuten  auf Zinsen sollten ausgethan werden. Von welcher Zinse der Pastor und  Köster jehrlichs sollten besoldet werden von wegen der vier Dörffer. Das  übrige aber von diesen Zinsen solte der Kirchen zum Besten verwahret  werden.
 Diese vorgemelte 1000 Mk. hatte domals Friedrich Ritgershausen,  Amptsverwalter zu Trittow, sich zuzahlen lassen zu Bergstette in des  Voigts Cunzen Hause von Werner Funken, domals Schreiber auf  Arensburg und auf gebührliche Zinse genommen, jährlichs dieselbe mit  60 Mk. zu verzinsen; und hat nur allein bis anhero dreier Jahre Zinsen,  als 3 mal 60 Mk., ist 180 Mk., fast mit Unwillen und Beschwerung, auch  Unkostung der Kirchen ausgegeben; die der Pastor auch entfangen. Ist  nun noch der Kirchen schuldig die Zinse von 6 Jahren her, wenn man  schreiben wird 1609, den 14. Februari, samt dem Haubtstuel und Interesse, welcher Haubtstuel der 1000 Mk. in diesem jetzt laufenden Jahr  1608 umb Johannis Baptistae Tag durch Hein Brackendahl in des Vogtes  Cuntzen Hause gebracht und niedergesetzt, aber der Kirchen oder  Carspelleuten noch nicht zugezählet und überantwortet ist.
 Von diesem 180 Mk. hat der Pastor genommen seine gebüerliche  deputierte Salarium aus den vier Dörfern sel. Peter Ranzow seiner Leute  als jehrlichs 30 Mk., ist 90 Mk. als für drey Jahre Lohn; und den Köster  davon 30 Mk. gegeben als drey Jahre Lohn, ist jährlichs 10 Mk. Bleibt  übrig hievon der Kirchen 60 Mk.
 Es hat auch der Voigt Cunze (Pielschmidt) zu Bergstedte Kirchengude bey sich  in seiner Verwahrung; keine grundtliche Wissenschaft; davon er der  Kirchen richtige Rechnung wird thun.
 Des Pastoren Einkünfte zu Bergstette.
 Des Pastoren zu Bergstett jährliche Besoldung und Einkommen ist  von einem jeden Hövener oder Bauwstätte 8 Sch. und von einem jeden  Kötener 6 Sch. Es seint aber im ganzen Karspell Bergstett 90 Höveners  und 60 Kötners.
 Noch hat er jährlichs 1 Scheffel Roggen von einem Mann zu Sasel,  hat derselbe hiebevor zur Kirchen gehöret; tut aberst gar geringe  Houedienst. Derowegen gebeten wird, daß er wiederumb darzu gelegt  Werde.
 Noch hat er 5 Himpten Roggen jehrlichs aus dem Dorfe, Wilstette  genannt. Noch entfanget er jehrlichs von einem Manne in Bergstette,  eo des Pastoren Lanste sein sollte, aber des wenig zu geniessen hat,  18 Sch. Landtheure. Noch entfanget er von 2 Leuten im Dorffe Sasel  und von zwei Leuten im Dorfe
 Hoisbüttel  21 Sch. 8 Pf. Landheure.
 Noch hat er jährlich von den vier Dörfern, Sel. Peter Ranzowen  Leuten, 30 Mk. Hat nun für drey Jahren entfangen 90 Mk. Restet ihm  poch von 6 Jahren her, wann man schreiben wird Anno 1609 den  4. Februari.
 Noch hat der Pastor soviel Landes, daß er 8 oder 9 Scheffel Roggen  kann seyen.
 Des Kösters Einkünfte.
 Dem Köster gibt zum theyl der Hövener 12 Garben, 12 Eyer,1 Wurst,  1 Brot, der Kötener etliche 6 Eyer, 6 Garben, 1 Brot, 1 Wurst.
 Noch gehört dem Köster von dem Ranzauischen  Gelde 10 Mk.  Ist ihm aber, gleich wie dem Pastor, etliche Jahre hinderstellig geblieben."
 
 Im Originalbericht folgt noch das Kirchspiel „Samssen im Lande zu  Sachsen". Sahms gehörte damals zum Amt Trittau.
 Den Beschluß des Registers bilden die beiden Kirchen des Amtes  Reinbek.
 
 Ambt Reinbecke
 Steinbecke
 "Kirchenregister incipit 1553.
 NB. Weil Johan Möller, gewesener Amptmann, wegen Hermann von  Ochtering dieser Kirchen 50 Mk. schuldig geblieben und nun in die 18  Jahren keine Zinse nebenst dem Capital ausgekommen, unangesehen  sie zum oftermals des Müller Erben Caspar Anckermann, Rathsverwandten zu Hamburg, daraus belanget, bitten die Kirchgeschworenen wider gedachten Anckermann gnädige promotoriales.
 Des Pastoren zu Steinbegke Besoldung
 12 Morgen Marsch- und Mohrlandt, 1 Morgen im Felde jährlichs zur  Heure 18 Mk. 2 Morgen auf dem Sande 29 Mk. 1 Morgen, welcher der  Kroch genennet wird, der begraben ist, 20 Mk. 2 Morgen im Brocke  hinder Hitveldeshofe 30 Mk. 2 Morgen bis oben bei Jacob Reinss Lande  28 Mk. 4 Morgen im Mohre die drei für 42 Mk., die (!) eine für 12 Mk.  6 Sch. Noch das kurze Landt, welches Geestlandt ist, hinder Lorens  Brandts Hofe 10 Mk. 5 Sch. Geestlandt bey 23 Scheffel, wann es verheuret wird, die Scheffel 2 Mk. Von jedem Houener 1 Himpten Roggen  und Haben. Roggen beläuft sich auf 21 Scheffel und 1 Himpten, Haber 12  Scheffel 5 Himpten. Von jedem Kötener 2 Sch., bringet 10 Mk. 10 Sch.  Auf Ostern von Höveners und Köteners 8 Eier.
 Von einem jeden, der zum Sacrament gehet, 8 Pf., und auch Beichtgeld, Freye Feuerung und 4 freye Kühe.
 Es beschweren sich aber die Kirchgeschworne, dass der Pastor nach  seinem Gefallen die freye Kühe, wie in anderen Orten gebräuchlich,  nicht halte, sondern die Kirchgeschworen damit beschwere, welches  dann der Herr Amptmann bey der jehrlichen Rechnung ihm nicht  gestendig.
 Des Kösters Besoldung.
 Auf Ostern von der Kirchen für Kösterlohn, für das Orgel und Schule  zu verwalten, für den Seyer, Beteklocken, Kirchengerede zu waschen,  Wachslicht zu machen, Schriftgeld, in alles Summa 47 Mk. 8 Sch.
 Von einem jeden Hauswirt 8 Eyer. AufMichaelis von jedem Hövener  1 Spindt Roggen, ist 17 Tonnen. Noch 4 Himpten von Houeners 18 Pf.  von Köteners 16 Pf., ungefehr 12 Mk. Jeder Hövener 1 Wurst oder 1 Sch.,  1 Morgen im Mohr zu seyen. 2 Isern (eiserne) Kühen. Geestlandt, darin  er jehrlichs seyen kann, 4 Himpten Roggen. Seine freye Feuerung."
 
 Siek
 Broder Boysens Bericht über Siek ist nur kurz, wesentlich kleiner als die Aufzeichnungen über die anderen Kirchspiele der beiden Ämter.  Die Gemeinde ist arm. Die Kirche als solche besitzt weder ein Vermögen in liegenden Gründen, noch hat sie ein Kapital. Die Einkünfte  des Pastors und Küsters bestanden fast nur aus Naturalien. Pastor  Johannes Prusen, dessen Epitaph aus dem Jahre 1614 leider bei der  Renovierung im Jahre 1956 nicht erhalten werden konnte, hatte große  Sorgen. Es ging um zwei Dörfer, von denen nichts mehr einkam.  Sprenge hatte der Trittauer Amtmann wegen des weiten Weges zur  Eicheder Kirche gelegt, wohin sie offenbar keine Abgaben abführten.  Nach Siek gaben sie aber auch nichts mehr. Ähnlich lag es mitTodendorf, daß um 1550 ebenfalls zu Eichede gekommen war. Auch von dort  kam um 1609 nichts mehr nach Siek. Für die ohnehin arme Gemeinde  Siek bedeutete ein derartiger Ausfall von zwei Dörfern schon ein großer  Verlust. Boysen trug in sein Register ein:
 
 
SikeBei dieser Kirchen ist kein sonderlich Kirchenregister. Dann es seint  auch daselbst keine andere Einkünfte, als von der gemeine Zulage der  Carspelleute wirt gesamlet. Die von Spreng, so zu dieser Kirchen  gehören, weigern der Kirchen sowohl ihre Pflicht als dem Pastorn, aus  Ursachen, dass auf Befehlig des Trittauischen Amptmans sie zur  Eckede zur Kirchen gehen. Dieweil sie aberst ebener Gestalt zu  Eckede nichts geben, wäre nicht unbillig, dass sie entweder zu der  Kirchen, da sie hingehörten, gingen, oder auch ihre gebührende Pflicht  erledigten. Stehet derowegen zu Eurer Fürstl. Gnaden gnädige Anordnung. Es seint aberst daselbst 5 Höveners und 3 Köteners.
 Des Pastoren zum Sicke jehrliche Hebung.
 Von jeder Hofstette einen Himpten Roggen, derer seint 57, ist 14 Scheffel 1 Himpten. Machen nach Tonnenmaße 12 Tonnen. Noch von  den Hanstorfern fünfe, geben jeder 12 Schilfing, ist 3 Mk. 12 Sch.  Noch ihrer vier geben jeder 6 Sch., ist 1 M. 8 Sch. Noch von vorberürten  57 Hofstetten jeder 3 Himpten Habern, machen 9 1/2 Scheffel, nach  Tonnenmaße 12 Tonnen.
 Auf Johannis aus jedem Hause 2 Sch., derer seint 8l.; tut  zusammen 10  Mk. 8 Sch. Aus einem jeden Hause auf Ostern 10 Eyer. Opfergeldt im  Jahr 10 Mk. Noch braucht der Pastor eine Houe Landes, ohne Wische.
 Noch hat zu der Pfarrkirche Sycke gelegen das Dorf Todendorf;  daselbst gewohnet 12 Hövener und ein Kötener. Die Höveners auf  Michaelis jeder 10 Schilling. Auf Weihnachten jeder eine Seite Speck  und auf Neujahr 1 Himpten Weizenmehl. Gibt nicht jetzundt. Bittet  derowegen dafür etlichermaßen Erstattung sowohl wegen dieser  Hebungen als auch der abgenommenen Wische.
 Costers Hebung.
 Hat 10 Garbe von jedem Haus, derer 57 sein. Rowstorfer, der je 1 Sch.,  ist 5 Sch. Hanstorfer 9 Sch.
 Auf Johannis aus jederen Hause 2 Brote, ist 162 zusammen. Noch 10  Eyer aus denselben Häusern."
 
 Gefunden in : "Kirche in Stormarn", von Alf Schreyer, 1981
 Schreyer nutzte im Landesarchiv Schleswig die Bestände 8.1, 11, 19, 62.5
 Irgendwo dort wird auch dieser Bericht vorliegen.
 
 
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