Genealogie und wissenschaftliche Prosopographie

von Ulf Bollmann

Entnommen aus der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 3/2004   1)

Ausgehend von der Definition, dass Genealogie und Prosopographie (ein nach der Buchstabenfolge geordnetes Verzeichnis aller einem bestimmten Lebenskreis angehörenden Personen mit Quellenangaben) zum Kern der Historischen Grundwissenschaften gehören 2), möchte ich in diesem Beitrag dem Stellenwert der Familienforschung gegenüber prosopographischen Studien nachgehen. Gibt es eine „primitive Familienforschung“ im Gegensatz zu einer „entwickelten Genealogie“ und kann nur Letztere an wissenschaftliche Prosopographie heranreichen? Wie könnte in Zukunft die Zusammenarbeit dieser beiden verwandten Hilfswissenschaften aussehen, oder sollten sie statt gemeinsamer besser getrennte Wege gehen? Welche Aufgabe könnten dabei Archive und deren Beschäftigte wahrnehmen?

Viele Familienforscher betreiben unbewusst prosopographische Studien, ohne von diesem leicht zungenbrecherischen und nach komplizierter Wissenschaft klingenden Begriff Kenntnis zu haben. Durch die Zunahme genealogischer Arbeiten im 20. Jahrhundert entstanden prosopographische Veröffentlichungen zu Personengruppen, die vorher nicht ins Blickfeld bei meist adeligen Genealogien gekommen sind. Darüber hinaus hat die ideologische Untermauerung der Familienforschung während des Nationalsozialismus zahlreiche Arbeiten entstehen lassen. Wie jedoch nicht anders zu erwarten, trugen diese Arbeiten auch den rassepolitischen Gedanken der damaligen Zeit Rechnung 3). Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts haben der Einsatz von Computern und Scannern genealogische Auswertungen forciert. Durch diese zahlreichen neuen Projekte genealogischer Vereine und Privatpersonen rückt die Familienforschung daher erneut stärker ins Blickfeld der wissenschaftlichen Prosopographie, so wie sie es für Sozialgeschichtsforscher erstmals in den 1970er Jahren ausgehend von Frankreich tat 4).

Die Familienforschung der Gegenwart beschäftigt sich verstärkt mit Bevölkerungsschichten, die nicht zur schmalen Oberschicht aus Großbürgertum, Kaufleuten oder Adeligen gehören. Dadurch nimmt auch der Wunsch nach der Auswertung von Quellen zu diesen bisher unbeachteten Personenkreisen zu. Auch wenn die schriftliche Überlieferung zu „einfachen Leuten“, wie den proletarischen Unterschichten der Städte und auf dem Land, nicht so reichlich sprudeln, so bieten doch die Archive zahlreiche ungehobene Schätze. Personenangaben für alle Menschen unabhängig vom gesellschaftlichen Stand werden in Tauf-, Trau- und Sterberegistern der Religionsgemeinschaften, den so genannten Kirchenbüchern, vorrätig gehalten. Jedoch auch in staatlich angefertigten Registern finden sich entsprechende Angaben, beispielsweise in Form von Volkszählungslisten, Listen zur Erfassung von Militärangehörigen oder auch von Strafgefangenen und Waisenkindern.

Immer wieder müssen sich genealogischen Arbeiten an solchen Quellen auch an ihrer Nutzbarkeit für prosopographische Zwecke messen lassen. Die bekannte Sozialgeschichtsforscherin Gisela Wilbertz hat in einer Rezension über eine Scharfrichterforschung aus der Gegend von Trier trotz erheblicher festgestellter Mängel erst kürzlich grundsätzlich den Wert genealogischer Arbeiten für „jede Art von personenbezogener wissenschaftlicher Forschung“ bekräftigt 5).



Zwei Beispiele

An zwei Beispielen möchte ich die Probleme und Chancen dieser Ausarbeitungen von Familienforschern näher beleuchten, die in Deutschland für prosopographische Forschungen auch überregionale Bedeutung haben:

A) Ende der 1970er Jahre begann der bekannte Göttinger Genealoge Franz Schubert mit der Veröffentlichung von mecklenburgischen Steuerlisten des 18. Jahrhunderts, die sich nach dem zweiten Weltkrieg im Bundesarchiv in Koblenz befanden. In seiner im Selbstverlag erschienenen Publikationsreihe „Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands“ vereinigte er bis zu seinem Tod im Juni 2001 ca. 400 Bände. Ausgehend von der Herkunft seiner väterlichen Vorfahren in Mecklenburg wandte er sich bald von den so genannten Beichtkinderverzeichnissen anderen mecklenburgischen Quellen in Form von Steuerlisten, Trauregistern, Volkszählungs-, Grundbesitzer- und Bürgerverzeichnissen zu. Später wurden diese Arbeiten auch auf die Gebiete Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Vor- und Hinterpommern sowie Berlin ausgeweitet. Außerhalb von Mecklenburg wurden in der Regel nur Trauregister veröffentlicht.

Bei näherer Betrachtung dieser viel beachteten und zu Recht gelobten Reihe von Franz Schubert werden jedoch einige Schwächen deutlich, deren Ursachenforschung vielleicht zukünftige Arbeiten verbessern helfen:
- zu konstatieren ist eine auch von Franz Schubert gelegentlich im privaten Rahmen angeklungene fehlende Kooperationsbereitschaft von staatlichen und kirchlichen Archiven bei der Bereitstellung von Quellenkopien,
- Schwierigkeiten bei der Übertragung von hand- und maschinenschriftlichen Ausarbeitungen zu Druckvorlagen,
- mangelhafte Fach- und Regionalkenntnisse mancher Bearbeiter 6)
- fehlende fachliche Korrektur und Erläuterung der publizierten Quellen durch Regionalforscher, Archivare und Historiker
- unübersichtliche Strukturierung der Veröffentlichungsreihe (bibliographische Angaben)
- fehlende digitale Angebote der schriftlichen Publikationsform

Dazu ist Folgendes zu erläutern:
Während Schubert zu Beginn seiner Veröffentlichungstätigkeit vielfach Quellen noch selbstständig in Archiven bearbeitete, setzte die Ausweitung seiner Reihe voraus, dass Mikrofilme oder Fotokopien zur Verfügung gestellt wurden. Diese wurden zahlreichen Bearbeitern in Deutschland zur Erfassung ausgehändigt. Sie stellten daraus zunächst hand- oder maschinenschriftliche Auszüge nach vorgegebenen Kriterien her. Diese Auszüge wurden dann für die Herstellung von Druckvorlagen erneut abgeschrieben.
Im Laufe der Zeit gewann Schubert auch Bearbeiter hinzu, die zum einen einen besseren Zugang zu den Quellen hatten (Historiker, Archivare, regionale Hobbyforscher) und zum anderen auch durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung ein erneutes, fehlerträchtiges Erfassen überflüssig machten.

Die Beschaffung von Kopien aus dem Bundesarchiv und von den zentral aufbewahrten Kirchenbüchern Mecklenburgs verlief unproblematisch. Im Falle der mecklenburgischen Kopulationsregister wurde Schuberts Vorhaben nach der Wiedervereinigung sogar über ein von der evangelisch-lutherischen Landeskirche Mecklenburg unterstütztes ABM-Projekt für den Landesteil Strelitz bis zur Gründung der Standesämter 1876 vorangebracht.
Immer wieder scheiterte Schubert in manchen Regionen jedoch daran, dass die Aushändigung von Kopien verweigert wurde. Es gab Vorbehalte bzw. Ängste gegenüber einer „Vermarktung“, insbesondere bei einigen kirchlichen Archiven bzw. deren für die Genehmigung zuständigen Archivverwaltungen. Dabei mag auch die irrige Vorstellung bestanden haben, dass mit der Publikationsreihe in einer Auflage von wenigen Dutzend Exemplaren große Gewinne erwirtschaftet werden könnten. Ferner wurden gelegentlich datenschutzrechtliche Begründungen angeführt, die bei Jahrhunderte alten Quellen mehr als abwegig sind und der allgemein üblichen Archivgesetzgebung widersprechen. 7)

Wie jedoch die vielfach verwirklichten Veröffentlichungen Schuberts gezeigt haben, wurden danach weder nicht zu bewältigende Menschenmassen in die Archive geschwemmt noch blieben diese vollständig aus.

Die Veröffentlichung stark frequentierten Quellengruppen führt zu folgenden positiven Effekten für die Archive:
- Schutz der Archivalien (keine unnötige Mehrfachbenutzung),
- Verringerung der Benutzerfrequenz und damit von Kosten (geringerer Personaleinsatz durch Facharchivare, Lesesaalaufsichten und Magazinverwaltungen sowie bei Restaurierungskosten für Einbände),
- Öffentlichmachung des kulturellen Erbes und damit Bedeutungszuwachs des Archivs bei Entscheidungsträgern und über regionale Grenzen hinweg,
- Kostenfreie Erstellung von Indices,
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (z. B. prosopographischer Studien, aber auch anderer historischer Disziplinen).

Ein Gewinn für die Publikationsreihe Schuberts wäre sicher eine Darbietung in elektronischer Form. Dadurch könnten die Suchmöglichkeiten verbessert werden, die bisher nur in Form von Registern nach Familiennamen, Berufen und Orten für kleinere Einheiten angeboten werden. Insbesondere bei häufigen Familiennamen ist eine Recherche in dem mehrbändigen Werk ohne Kenntnis einer Region fast aussichtslos. Das Auffinden von bestimmten Orten bei den komplizierten und sich gelegentlich widersprechenden Band- und Serienangaben könnte durch elektronische Suchmöglichkeiten erleichtert werden.
Auch wenn Franz Schubert als Vertreter eines Jahrganges aus der Zeit des ersten Weltkriegs nicht den Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung gewohnt war, so stand er diesem Medium doch aufgeschlossen gegenüber. Er hat seinen überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern Computer zur Verfügung gestellt und in den letzten Jahren seines Wirkens die Produktion der geringen Auflage seiner Reihe auf ein kostengünstigeres „Print-on-demand-Verfahren“ umgestellt. 8)




Im Zeichen der elektronischen Datenverarbeitung begründet ist ein zweites Projekt, das seinen Ursprung in Dänemark hat und das ich im Folgenden vorstellen möchte: 9)

B) Gegen Ende der 1980er Jahre fiel verschiedenen organisierten Genealogen in Dänemark auf, dass mit Hilfe der damals noch neuen Computertechnik immer mehr Transkriptionen von zentralen Quellen für Familienforscher, insbesondere Kirchenbücher und Volkszählungslisten, unabhängig voneinander erstellt und teilweise veröffentlicht wurden. Durch fehlende Koordination wurden Quellen in verschiedenen Dateiformaten und in etlichen Fällen gleiche Quellen von unterschiedlichen Personen mehrfach erfasst. Im Bewusstsein dieses Mangels gründete sich 1987 eine Arbeitsgruppe Databehandling i Slægtsforskning (DIS) als Unterabteilung innerhalb der Gesellschaft für Dänische Genealogie und Personalgeschichte.
Ähnlich wie in Deutschland der Verein für Computergenealogie e. V. versammelten sich auch in der Arbeitsgruppe DIS in Dänemark die Genealogen, die besonders an der EDV interessiert waren 10). Um eine Erfassung von bereits vorhandenen Quellentranskriptionen und deren Darbietung im Internet zu erreichen, wurde erfolgreich die Zusammenarbeit mit professionellen Institutionen aufgenommen. Dazu gehörten der Verband der Ortsarchive, Landesarchive und das Reichsarchiv in Kopenhagen, ferner die Universität Kopenhagen und das Dansk Data Arkiv (DDA). Vertreter dieser Institutionen erarbeiteten gemeinsam die Grundlagen für EDV-Abschriften, insbesondere von Volkszählungslisten, aber auch für Kirchenbücher und andere Quellen. Für Bearbeiter wird seitdem ein einheitliches EDV-Erfassungsprogramm zur Verfügung gestellt, das eine Zusammenführung der Ergebnisse in größere Einheiten ermöglicht.
Den Bearbeitern werden Fotokopien, Mikrofilme oder auch eingescannte Seiten auf computerlesbaren Datenträgern zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse können im Internet mit Hilfe von Datenbanksuchmasken kostenfrei abgefragt werden. Karten und Datenbanken zeigen den Stand der fertig gestellten Erfassung und der noch oder bereits in Bearbeitung befindlichen Gebiete. 11) Vor einer Veröffentlichung der von Laien- oder Hobbyforschern bis zu promovierten Historikern erfassten Quellen erfährt jede Transkription einen Korrekturgang. In Mailing-Listen und auf den Internet-Seiten werden Diskussionsforen für Problemfälle und Korrekturhinweise nach der Veröffentlichung eingerichtet.
Am Beispiel der seit 1769/1771 12) überlieferten dänischen Volkszählungen wird deutlich, wie durch eine konsequente auf mehrere Schultern verteilte Organisation auch eine umfangreiche Quellenbasis bis ins Detail erschlossen werden kann. 13) Bis Ende 1995 enthielt die Datenbank insgesamt etwa 250 000 Personen aus verschiedenen Volkszählungen. Im Jahre 2000 war die Zahl auf etwa 3 500 000 Personen gewachsen und Ende 2002 beträgt sie bereits über 6 Millionen.
Auch die Geschwindigkeit bei der Erfassung ist gestiegen. Im ersten Jahr 1992 wurden Abschriften mit insgesamt 30 000 Personen eingeliefert. Im Jahre 2002 liegt die Zahl bei etwa 2 Millionen Personen. Die Koordinierung konnte durch diesen rasanten Anstieg an Bearbeitungen nicht mehr durch Freiwillige abgedeckt werden und wurde vom DDA übernommen. Eine Finanzierung wird teilweise aus Privatstiftungen und durch den Verkauf von CD-ROMs der Ergebnisse sichergestellt.

In Schleswig-Holstein, das bis 1864 unter dänischer Herrschaft stand, wurde erst im Frühjahr 2001 damit begonnen, sich an dem dänischen Projekt für die Erfassung der Volkszählungslisten zu beteiligen. Dort gründete sich analog zu dem Vorbild in Dänemark ein Verein Arbeitsgruppe Genealogie Schleswig-Holstein (AGGSH) e.V. 14), der sich an der Transkription wichtiger Quellen für Familienforscher beteiligt und Ergebnisse im Internet einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Die Ergebnisse der deutschen Transkriptionsarbeiten werden ebenso in die dänische Datenbank eingefügt und sind dort weltweit abrufbar.



Fazit:

Es bleibt festzuhalten, dass Familienforscher bei der Beteiligung an prosopographischen Veröffentlichungen

- Archivalien vor überflüssiger Benutzung schützen, beispielsweise bei der Erstellung von alphabetischen Indices für Kirchenbücher oder bei der Auswertung mehrerer Quellengattungen zu Ortsfamilienbüchern (Stichwort „Sicherung des historischen Erbes“),

- Bewusstsein für die Region, in der Menschen leben und dem dort vorhandenen kulturellen Erbe in Form schriftlicher Überlieferung schaffen; dabei ist zu honorieren, dass durch populärwissenschaftliche Ansätze mancher Familienforscher gelegentlich mehr Menschen angesprochen werden als durch rein wissenschaftliche Auswertungen („Geschichte von unten“),

- auch bei teilweise geringem Wissensstand wertvolle Dienste leisten können, wenn professionelle Einrichtungen sie entsprechend anleiten und korrigieren,

- durch ihr Interesse am Detail größere gleichförmige Datenmengen klaglos bewältigen, an denen manche Historiker „verzweifeln“ und womöglich aufgeben (d.h. ohne Familienforscher gäbe es manche Auswertungen überhaupt nicht bzw. nur unvollständig).



Anmerkungen

1) Wiederabdruck des bereits in Nr. 7 / 2003 der Archiv-Nachrichten Niedersachsen auf Seite 31-36 abgedruckten Vortrages der Tagung der Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Kommunalarchivare e. V. (ANKA) „Bedrohte Erinnerungen. Kommunalarchive und die Sicherung des historischen Erbes“ vom 30.04.2003.
2) Vgl. „Offener Brief über die zukünftige organisationsrechtliche Einbindung des Forschungsinstituts für Historische Grundwissenschaften“ in Graz, Österreich vom Juni 1998; nach Schließung des Instituts nunmehr unter http://www.inig.at bzw. http://www-fhg.uni-graz.at/fhg/ nachzulesen.
3) Vgl. z. B. E. Jacobshagen, Untersuchungen über die Form der äußeren Nase in alteingesessenen Bauernsippen der Lüneburger Heide, Jena 1941.
4) Vgl. Michael Mitterauer und Reinhard Sieder (Hg.), Historische Familienforschung, Frankfurt am Main 1982.
5) Vgl. Gisela Wilbertz, Neue historisch-genealogische Forschungen zum Berufskreis der Scharfrichter und Schinder? Anmerkungen zu einer Publikation über das ehemalige Kurfürstentum und Erzstift Trier, in: Herold-Jahrbuch Neue Folge 7. Band 2002, S. 207-215.
6) Zum einen müssen die in den Vorworten von Franz Schubert vorgenommenen Aussagen zu den Quellen gelegentlich kritisiert werden, wenn er z. B. die Zu- und Abnahme von Heiraten anhand ihm bekannter geschichtlicher Hintergründe (z. B. Kriege) vermutet und dabei regionale Besonderheiten außer Acht lässt oder ganz einfach nur eine Ungenauigkeit bei der Kirchenbuchführung als Ursache zu gelten hat. Zum anderen wurde bei der Auswahl der Bearbeiter nicht auf regionale Spezialisten zurück gegriffen, so dass typische Familiennamen oder Ortsbezeichnungen in Quellen falsch interpretiert wurden.
Zu bemängeln ist ferner die Festsetzung des Jahres 1704 für die Unterteilung der Kirchenbuchabschriften. Die Abschriften der Traubücher wurden in die Zeit vor 1704, 1705-1750, 1751-1800 usw. eingeteilt. Hierbei war für Franz Schubert vermutlich der Beginn seiner Veröffentlichungsreihe mit der 1703/1704 sowie 1751 in Mecklenburg durchgeführten Volkszählung in Form von „Beichtkinderverzeichnissen“ Auslöser. Diese willkürliche Übertragung der Überlieferungsgrenzjahre einer Quellengruppe auf eine andere ist selbst für Mecklenburg nicht unbedingt nachvollziehbar. Für andere Regionen in Norddeutschland hat dieses Datum keine Bedeutung.

7) Vgl. Gabriele Baus, Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern und die wichtigsten Benutzungsregeln, in: Nordelbisches Kirchenarchiv (Hg.), Kirchenbuchämter in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und weitere Adressen für die genealogische Forschung, 4., völlig neu bearb. Aufl., Kiel 1999 (Informationsheft des Nordelbischen Kirchenarchives,1), S. 10-15.
8) Vgl. Klaus MÜLLER, Franz Schubert †. Ein verdienstvoller Genealoge, in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde 3/2001, S. 283 und Bernd WEDEKIND, Nachruf auf Franz Schubert, in: Genealogie, Heft 7/8 2001, S. 669.
9) Vgl. Svend-Erik Christiansen, Kildeindtastningsprojektet og folketællingen 1801, in: Personalhistorisk Tidsskrift 2/2000, S. 257-265, zitiert nach http://www.dis-danmark.dk/kipkort/tysk/kiphist.htm.
10) Das umfangreiche Projekt der Quellenerfassung innerhalb der EDV-Begeisterten in der Arbeitsgruppe DIS machte 1992 eine weitere Spezialisierung in Arbeitsgruppen notwendig (Arbeitsgruppe für Quelleneingaben, SAKI). Beim dänischen Verband der Ortsarchive (SLA) wurden ab diesem Jahr Informationen über etwa 2 900 bereits vorhandene Quellenabschriften ermittelt, die im Frühjahr 1993 erstmals auf 96 Seiten veröffentlicht wurden. Im Laufe der Zeit wuchs diese Zusammenstellung auf über 4 500 veröffentlichte Quellenfunde an, die dann elektronisch verfügbar gemacht wurden.
11) Vgl. die mehrsprachigen Angebote der Dansk Demografisk Database unter http://ddd.dda.dk/.
12) Für Holstein und damit auch für das heute hamburgische Altona gelten die Volkszählungen von 1771 und 1787 als nicht existent. Im Staatsarchiv Hamburg befindet sich jedoch noch eine Überlieferung einer Volkszählung von Altona im Archivbestand 424-2 Stadtbücher der Stadt Altona, I c 1 Band 1 bis 10 mit Angabe-Zetteln zur Volkszählung vom 15.8.1769. Die in 10 Bänden vorhandenen losen Blätter sind alphabetisch nach Namen der Haushaltsvorstände sortiert und nennen das Alter und den Beruf. Namen der Angehörigen werden nicht verzeichnet, lediglich deren Alter. Bei Bediensteten werden ebenfalls keine Name, dafür gelegentlich deren Herkunftsort und Alter erwähnt. Die Überlieferung gilt insgesamt als unvollständig, vor allem der Süderteil von Altona wird im Bestandsverzeichnis als fehlend vermerkt.
13) Im Jubiläumsjahr 2001 wurde die Volkszählung 1801 durch eine gemeinsame Anstrengung komplett fertig gestellt. Es ist geplant in den kommenden Jahren auch die Volkszählungen 1787, 1803, 1834, 1845 und 1880 abzuschließen. Der augenblickliche Stand der verschiedenen Jahrgänge kann auf der Internetseit vom DDA abgelesen werden, vgl. Anm. 10.
14) Vgl. http://www.aggsh.de/ger/index.html.

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