Das Kirchenregister des Broder Boysen aus dem Jahre 1609

Kurz vor dem Ausscheiden des Generalpropsten Jacob Fabricius hatte Herzog Johann Adolf eine neue kirchenregimentliche Einrichtung geschaffen, das sogen. Kirchenkommissariat, durch welches „das Finanzwesen der Kirche vom Staate besser erfaßt werden sollte". Mit dieser Erfassung wurde der herzogliche Hofrat und Kammersekretär Jurisconsultur Broder Boysen beauftragt, der in den Jahren 1608 und 1609 sämtliche Kirchen des Gottorfer Gebietes visitierte und ein Verzeichnis der kirchlichen Einkünfte anlegte.
Das Ergebnis dieser umfangreichen, 899 Seiten umfassenden Arbeit, konnte Boysen am 28. Mai 1609 eigen­händig in Schleswig unterschreiben. Boysen hatte alle "herzoglichen Länder bereist und die Einkünfte der Kirchen und Kirchendiener und derselben Vorsteher, mehrenteils aber aus den Kirchenbüchern und alten Missalen, so mir allewege zum Vorschein gebracht, vergnüglichen Fleißes extrahiert, zusammengezogen und nach dem Inhalt der mir anbefohlenen fürstlichen Commission in die Ordnung, wie obstehend gebracht".

Boysens gründlicher Untersuchung ist es zu danken, daß wir einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kirchspiele in den beiden Ämtern Trittau und Reinbek erhalten. Die Notwendigkeit einer solchen Erhebung, die erste in der Nachreformationszeit, wär von außerordentlicher Bedeutung, denn die finanzielle Lage der Kirchspiele hatte sich überall sehr verschlechtert. Viele Einkünfte, die seit altersher der Kirche zugeflossen waren, kamen seit der Reformation nicht mehr ein. Durch die Entfremdung von Kirchengütern und kirchlichem Besitz waren die Einnahmen weiter zurückgegangen. Aus Geldmangel wurde die Erhaltung kirchlicher Bauten vernachlässigt, so wurde es höchste Zeit, hier eine Verbesserung herbeizuführen.
In Boysens Register fehlt das Kirchspiel Bargteheide, da das Amt Tremsbüttel damals noch zum Herzogtum Sachsen-Lauenburg gehörte und seit 1571 nur als Pfand Gottorf unterstand. Gleichfalls fehlt das neu gegründete Kirchspiel Woldenhorn, welches unter adligem Patronat stand.
Das Kirchspiel Wandsbek war um 1609 noch nicht vorhanden.



Amt Trittau, Kirche Trittau
Amt Trittau, Kirche Eichede
Amt Trittau, Kirche Rahlstedt
Amt Trittau, Kirche Bergstedt
Amt Reinbek, Kirche Steinbek
Amt Reinbek, Kirche Siek

Der Bericht über die Kirchen des Amtes Trittau beginnt mit einer allgemein gehaltenen Bemerkung, die verdeutlicht, wie schlecht die gesamte Situation bei den Kirchen des Amtes ist:

Ambt Trittow
"Die Kirchen dieses Ampts seint gar armsehlig, gering und danebenst sehr bawfellig, und lest sich ansehen, daß die Amptleute für diesem wenig Aufsicht darauf gehabt haben. Dahero denn, weil für etlichen Jahren keine Kirchenbücher vorhanden gewesen, auch keine Kirchen­rechnungen, ohne was für wenig Jahren erstlich geschehen, und zwar an
etlichen Orten ohn Zuthun der fürstlichen Officierer gehalten; beklagen sich die Pastoren, das von den Kirchengütern ein großes, welches sie doch eigentlich nicht spezificiren können, entwendet. Were derowegen nicht unnötig, das E. f. G. (Euer fürstliche Gnaden) hierinne eine sonderliche Anordnung ließe machen, den jetzigen und künftigen Officyren in gnaden befehlen, das sie die Kirchengüter richtig ver­zeichneten und jehrlich richtig, wie in andern Emptern gebräuchlich, berechnen und die Kirchengebewte in bawlichem Wesen erhalten ließen, welches, auf anhalten der armen Kirchendiener, E. f. G. ich hinwieder bei diesem Ampte in genere underthenig berichten sollen, alles deroselben F. G. in underthenigkeit heimstellende."
Den Anfang der Kirchengemeinden bildet Trittau. Es wird deutlich, daß die Einkünfte der Kirche nun sehr gering waren:
Trittow
"Kirchenregister incipit (beginnt) 1598, Dinstages in den Ostern. Der Kirchen Einkünfte zu Trittow. Die Kirche hat ein wische, belegen in der Grentzen Trittow und Grunenwolde, welche ein Man zum Grönenwolde, Junge Jürgen Hoerde, ein hatt; und davor iehrlichs nur bis auff diese Zeit allein gegeben 4. Sch. Ein Man zum Grönenwolde, Hans Beckeman, gibt der Kirchen jehrliches Hausheuer 8 Sch. Noch hat die Kirche 7 olde Schape und 2 Lämmer in der Wedeme zu Trittow, welche an Wulle ungefehrlichs bringen 1 Mk.
Haubstuel bey den Leuten im Carspel, davon die Kirche auf Antonii Rente einnimpt, ist 116 Mk. Und wirt iehrlichs von den Kirchgeschwornen alle vier Zeit ­und Festtage gesamlet auf die Bede, welches ungefehr bringet 20 Mk. Hat also die Kirche zu Trittow iehrlichs Einnahme 29 Mk."
Aus den nachfolgenden Angaben der Besoldung des Pastors und Küsters können einige für die Geschichte dieser Kirchengemeinde wertvolle Tatsachen entnommen werden. Im Jahre 1609 bestanden noch die alten Kapellen von Köthel und Witzhave, die der Pastor viermal im Jahre visitieren mußte, dort predigen und die Sakramente anbieten. Die gleichfalls mittelalterlichen Kapellen von Lütjensee (noch 1540 als „Kirche" erwähnt) Grönwoldt und Großensee waren sicher­lich schon seit langer Zeit verschwunden.
"Zu dieser Kirchen gehören zwo Kapellen, als zu Kötell und Witzhoffe; dieselben auch ihre Güter und einkünfften haben. Aber bishero keine Rechnung und Register davon geschehn. Es beschweret sich aber der Pastor, das zu Kötel die Güter sollen gebraucht werden, als nemlich ein Wisch, so bey den Wirten zu Kötel allewege gewesen und nichts davon dem Pastoren oder Capellan gegeben und fast die Leute als ihr dominium sich anmassen.
Der Pastor muß nichtsdestoweniger jehrlich 4 mahl die Capellen visitieren und daselbst predigen und die sacramente administrieren den Alten und Unvermögenen, und muß für sein eigen gelt Pferde und wagen heuren; dafür billig Erstattung geschehen solte. Bittet derowegen, diesen Punkt ad notam zu nehmen.
Die Capell zu Witzhoffe ligt gar darnieder und die Einkünfte werden nicht ausgegeben; wie dan der jetzige Pastor in 8 Jahren solches erfahren und mit Warheit anzeigen kan.
Es ist wol bey Abel Spiessen vorzeiten Verordnung geschehen, das sie wieder solte gebawet werden."
Im Bericht folgt das Kirchspiel Eichede, das vor der Reformation zum Bistum Lübeck gehörte:
Eckede
"Ist keine Kirchenregister gewesen, sondern haben nur unter sich Ao.1588 eine Rechnung angefangen, so von Jahren zu Jahren bis anhero continuiret.
Es ist aber die Kirche sehr eng und bawfellig, derowegen obwoll der Amptman ihnen 16 Bäume angeweisett, so beklagen sie sich doch, daß sie damit nicht können zukommen. Wan derhalben E.f.G. ihnen ein mehrers in Gnaden wolten folgen lassen, hat sich Hartwich Barckentin, so auch etliche Leute daselbst hatt, erbotten, seine quotam zu erleggen.
Zu den Einkünften der Kirche gehören Pachtgelder, die von einem Kamp (Ackerland) und einer Wiese einkommen:
Der Kirchen zu Eckede Einkünffte.
Acker und Landt
Es hat die Kirche einen Kamp, genennet Meenkamp, gelegen zwischen dem Steinbunck und der Müssen. Dieselben hat Detleff Göben in der Heuer; gibt dafür 12 Sch. Es ist zu wissen, das dieser Kamp nicht halb so groß gewesen, als er jetzo ist. Es ist aber auf demselben Kampe eine dicke Busch (!) gewesen, was der Müssendaal. Denselben hat Eggert Göben und nach ihm sein Sohn Detlef Göben ausgerottet, und gehört derwegen derselbe Platz mit zur Kirchen. Noch hat die Kirche eine Wische, gelegen bei der Schiphoster Schede. Denselben hat Johan Gademan in der Heure und gibt dafür 1 Mk. 6 Sch."
Kirchenhaubtstuell.
Es ist zu wissen, das die Kirche etlich Geldt für sich hatt, welches aus Zinse getan; darvon die Kirchgeschwornen jehrlichs auf S. Johannis Rechnung halten.
Man findet aber keine gewisse Register oder Nachrichtung, woher solche Gelder gekommen und worzu sie gebrauchet und angewendet; sondern alleine von Anno 1588; zu der Zeit sind Kirchenrentener gewesen wie folget:
Peter Stapelfeldt 8 Mk, Johan Gaterman 6 Mk, Lütke Heinrich Stapelfeldt 6 Mk, Jürgen Spillner 6 Mk, Detlef Stapelfeldt 6 Mk, Hans Buck 6 Mk, Lutke Hein Pael 8 Mk, Evert Kopman 20 Mk, Detlef Höver 20 Mk, Heinrich Wulf 10 Mk, Hein Pael 12 Mk. 9 Sch., olde Hein Westphal 10 Mk, Heinrich Stapelfeldt, Baurvoigt 11 Mk, Hans Rademacher 20 Mk, Stoffer Wagenfeldt 8 Mk, Henneke Stapelfeldt 10 Mk, Jochim Bielefeldt 4 Mk, Michel Wilhövet 8 Mk, Fromeke Schachtes 5 Mk, Jürgen Bielfeldt 6 Mk.
Für diesen Haubtstuel seint gewisse Borgen der Kirchgeschworenen gesetzt. Wor dies Gelt ange­wandt und was für Rentener von Jahren zu Jahren an Haubstuel aus­gelöset, und wor es wieder hingethan, solches weisen die Register aus."
Die Aufstellung der Einkünfte des Pastors erwähnt zunächst vier Kühe, die in späteren Aktenstücken „Eiseren Kühe" genannt werden. Sie gehörten zum „eisernen" Bestand der Pfarre und mußten bei jedem Amtswechsel dem Nachfolger wieder übergeben werden. Auch von des Pastors Schweinen hören wir. Diese durften zur Mastzeit frei, d. h. ohne Bezahlung im ganzen Kirchspiel auf der Feldmark ihr Futter suchen. Der Pastor hatte auch ein Stück Land mit Baumbestand, wo er sich Holzkohlen brennen konnte: „Ist eine beschwerliche Arbeit für einen Prediger" sagt Broder Boysen. Das Acker- und Wiesenland des Pastors wurde nicht verpachtet. Die Bauern waren zu Dienstleistungen ver­pflichtet. Außerdem hatte der Pastor zwei Männer, die ihm bei der Landwirtschaft geholfen haben. Ein „Einlieger" wohnte im Pfarrhaus, ein zweiter Mann wohnte in einer Kate, die auf das Pastors Flachsland erbaut worden war:

"Des Pastoren zu Eckede Einkünffte: Es seint bei dem Pastorat zu Eckede 4 Kühe, die dem Pastorn in seiner ankunfft überantwortet werden; die auch hinwieder von ihm oder den seinigen müssen den Kirchgeschworenen und Casrspel nach seinem Abschiede gelieffert werden. - Es hat auch der Pastor eine Hoffe Landes bei der Werden; aber ist gar geringe und klein und nicht soviel Wischlandt; darbey 3 Fuder Hawes; daraus mit 2 Pferden zu führen, gewinnen möchte. Sonst hat der Pastor noch andere Hebungen und felt (fällt) davon die erste Pflicht auf Michaelis.
Die Eckeder Höveners, deren zusammen 22 sein, gibt ein jeglicher 1 Scheffel Roggen und Habern. Die andern auf S. Johannis, und gibt ein jeglicher Hövener, Kötener und Einleger durchs gantze Carspel, darin allein 4 Dörffer sein, 2 Sch.
Zu Mollhagen seint 5 Höveners, die geben desgleichen; die Köteners und Einliegers 1 Sch.
Zum Cors­brock seint 3 Höveners, gibt ein jeglicher 3 Scheffel Roggen und keinen Habern; die Köteners ein jeglicher 2 Sch. und die Einliegers 1 Sch.
Zum Stubben seint 6 Höveners, ein jeglicher gibt 12 Schilling, ein Kötener 8 Sch., Einliegers 1 Sch.
Auf Weihnachten gibt ein jeglicher Bauwman Brodt, Fleisch oder Geldt. Die rechte alte Pflicht ist gewesen, daß ein jeglicher gegeben 1 Brot,1 Mettwurst und 6 Pf. In der Stille Woche gibt ein jeglicher Hövener und Kötener 20 Eyer, die Einlieger, towirt (Zuwirt) genennet, Witteldages Pflicht.
Die Carspelleute opfern in der Kirchen des Jahres 5 mahl, als auf Ostern, Pfingsten, des Sonntags nach S. Johannis, auf Weihnachten und Michaells; beläufft sich das gantze jahr über 6 Mk. nicht. Was die Kirch­geschworen auf die 5 Zeiten mit der Bede samlen, davon bekompt der Pastor den 3. (dritten) Pf.; beläuft sich zur Zeit 5 oder 6 Sch. Es ist auch zu wissen, das der Pastor diese Freiheit von alters her gehabt, das seine Schweine, soviel er selbst aufziehet, zur Mastzeit frey durchgehen auf allen Feldmarken, soweit sich das Carspell erstrecket, und darf nichts dafür geben. Es hat auch bis anhero der Pastor seine frey e Feuerholz gehabt; und was er sonst zu Thunen der Weden gehabt, hat dasselbe mugen howen lassen, wor er es hat bekommen können.
So hat auch der Pastor gehabt einen eigen Ortt Holzes, genennet der Papen-Folingh, darinnen er hat einen freyen How gehabt; hat geköhlet etc. Ist eine beschwerliche Arbeit für einen Prediger. Auch ist eine Gewohnheit, daß die Bauwleute durchs gantze Carspell dem Pastoren mitEinspannungh des Jahrs 2 mahl, und ihm sein Korn bawen.
Noch hat der Pastor von altersher einen Einlieger zur Ecke freye gehabt, der den Herrn Verbittesgeldt gegeben, aberst die hoffedienst frey gehabt und dafür dem Pastoren mit der Hant gedienet. So ist auch die Kate, so auf des Pastoren Flasbleck bey dem Kirchhof gebawet, frey gewesen und hat, der darin gewohnet, den Herrn Verbiddelsgeldt gegeben und dem Pastoren gedienet mit der Hantarbeit und die Hofedienst frey gehabt.
Kösters Einkunffte.
Des Kösters Gelegenheit ist gar gering. Es ist nicht 5 Mk. wert alles, was er einzukommen hat.
Aufm Stillen Freytage gibt ein jeglicher Bauwman 10 Eyer, die andern 5. Auf Weihnachten gibt ein jeglicher Bauwmann 1 Brodt oder 1 Sch. Er hat kaum soviel Landes, wan er es alles beseyet auf einmahl, daß dar können 10 Scheffel Roggen einfallen. Mit den Schweinen und Fewerholtze hat er auch die Freyheit alse der Pastor."

Rahlstedt
Auch die Kirche von Altrahlstedt war baufällig. Sie könnte erneuert werden, wenn man zwei Kunstwerke aus katholischer Zeit verkaufen würde. Die Kirchengeschworenen bitten um Erlaubnis hierfür. Offen­bar ist diese erteilt worden, denn die Kostbarkeiten werden später nie mehr erwähnt:
"Ist ein alt Kirchenregister von Ao 1511; aber Ao 1582 in der damahligen Visitattion von D. Paulo von Eitzen (1562-1598) vernewet und bis anhero continuiret.
NB. Bey dieser Kirchen ist eine vergülte alte Monstranz, zimlich groß. Noch eine kleine Monstranz. Noch ein zimlich groß vergültes Kreuz. Wan dieselben möchten verkauft werden, könte der bawfelligen Kirche damit besser sein gedienet. Bitten derowegen die Kirchgeschwornen E.f.G. gnedigen consensum alienandi.
Der Kirchen Raleffstette Einkünfte.
Hans Sandtmann zu Oldenfelde hat von der Kirchen eine Houe Landes, gibt jehrlichs der Kirchen 13 Sch. 6 Pf. Ist auf 44 Sch. erhöhet. Jacob Krochmann ein klein Wisch, gibt 13 Sch. 6 Pf. Die Altenfelder geben semptlich vor eine Houe Landes 8 Sch. Ist ihnen auf 3 Mark erhöhet.
Herman Balingies zu Tonnefeldt 1 Houe Landes und 1 Wisch, gibt davon 16 Sch., ist erhöht auf 44 Sch.
Claus Neve, Peter Wulff und der Köster von drei kleinen Bleek jehrlichs 10 Sch. 8 Pf.
Hans Alers zu Wandsbegke hat von der Kirchen auf Rente 20 Mk; gibt der Kirchen 16 Sch.
Claus Ther hat von der Kirchen auf Rente 6 Mk, gibt 4 Sch.
Noch was sie aus der gemeinen Bede samlen.
Pastorenerhebungen an Korn und Ackerheure, Lande und Gelder.
Zu Olden Raleffstethe wohnen drei fulle Höveners und fünf Höveners; gibt ein jeder 1 Himpten Roggen und 1 Himpten Habern, seint 8 Himpten. Noch der Köteners; geben nichts als 4 Pfg. Offergeldt.
Meyendorff wohnen 11 fulle Höveners, gibt ein jeder 1 Himpten Roggen und Habern. Noch ein Kötener; gibt für den Roggen 6 Pf.
Oldenfelde wohnen 6 fulle Höveners; geben 6 Himpten Roggen und Habern.
Hinschenfelde wohnen 6 Höveners; geben 61 Himpten Roggen und Habern. Item ein halbe Hövener; gibt 6 Pfg.
Stellow 8 Höveners; geben 9 Himpten Roggen und Habern. Noch 2 Köteners 6 Pf.
Stapelfelde 9 Höveners; geben 10 Himpten Roggen und Habern, Noch 6 große Kötener; geben 6 Pf.
Jennefelde 7 Höfeners, geben 7 Himpten Roggen und Habern; noch 2 Köteners 6 Pf
Todtendorf (Tonndorf) 6 Höveners; geben 6 Himpten Roggen und Habern.
Farmeßen 6 Höveners geben 6 Himpten Roggen und Habern. Newen Raleffstette 6 Höveners 6 Himpten Roggen. Noch 1 Kötner 5 Pf
Folget des Pastoren Landt und Wische.
1 Genove Houe Landes. An Wischen seint dazu 5 Fuder Hewes. An Roggen 1 Wispel und 31 Himpten.
An Gelde.
Auf Johannis 12 Mk. Auf Michalis ungefehr 10 Mk., min (weniger) oder mehr. Auf Ostern aus einem jeden Hause 10 Eyer.- Noch bekompt der Pastor das dritte Teil von Herman Bolings Landheure, ist 22 Sch.
Von Hans Sandtmann Landheure 22 Sch.
Noch von einem Block Landes 5 Sch. 4 Pf.
Noch von Jacob Krogman Landheure 6 Sch. 4 Pf. An Rentegelde 6 Sch.
Dem Pastoren werden von 2 Hofe Landes in Oldenfelde seine Pflicht entzogen.
Noch von einem Hofe in Meyendorf; bittet, daß ihm das seine möge folgen.
Kösters Einkünfte.
Auf Michaelis von den Höueners 10 Garben. Auf Weihnachten aus einem jeglichen Hause, groß und klein, ein Brot und eine Wurst. Auf Ostern aus einem jeglichen Hause 10 Eyer. Noch auf St. Johannis aus einem jeden Hause 1 Brodt."

Bergstedt
Das im Jahre 1584 angefangene Kirchenregister ist vermutlich beim Brand des Pastorats im Jahre 1638 mit verbrannt. Die bei der Anwesen­heit Boysens in Bergstedt fehlenden Kirchgeschworenen sind wohl unmittelbar danach ernannt worden, wie auch die Kirchenreparatur möglich wurde. An den damals eingezogenen neuen Deckenbalken befinden sich neben der Jahreszahl 1609 die Namen und Hausmarken des Kirchspielvogtes Cuntze Pielschmidt und der vier Kirchgeschwo­renen. Die im Bericht angesprochenen vier Herrschaften betreffen die Amtsdörfer Bergstedt und Sasel, das dem Domkapitel gehörende Poppenbüttel, sowie die in gottorfer Pfandbesitz befindlichen Dörfer des späteren Gutes Tangstedt, die Hamburger Walddörfer Volksdorf, Ohlstedt, Wohldorf und das halbe Hoisbüttel und schließlich das in Buchwalds Besitz befindliche Wulksfelde mit Rade. Eine besondere Position bildet das Kirchenkapital von 1000 Mk., jene Summe, die Peter Rantzau hinterlegte als Entschädigung für die vier Dörfer, die Bergstedt bei der Gründung des Kirchspiels Woldenhorn (Ahrensburg) abge­treten hatte. Der vollständige Bericht lautet:

Bergstette.
"Kirchenregister incipit (beginnt) anno 1584. Ist für die Zeit keine Richtigkeit gewesen. Zudem seint jetzo keine Kirchgeschworne daselbst, weil das Kaspel unter vier Herschaften getheilet als nembtlich unter Euer Fürstl. Gnaden, dem Herrn Erzbischofen, die Hamburger und die von Buchwolden, und derowegen der eine für dem andern sich dazu nicht wolle gebrauchen lassen. Weil auch die Kirche ganz bawfellig, bitten sie ganz unterthenig, Euer Fürstl. Gnaden wolle ihnen mit ein wenig Holtzes zu Hülfe kommen und E.f.G. den Anfang machen. Seint die andern wegen ihr Unterthanen erbötig, dieselbe nachzufolgen.
Der Kirchen Bergstette Einkünfte.
Anno 1597 auf Ostern, als dieser Pastor zu Bergstett angekommen, hat ihm sein Antecessor.lohan Meyerüberantwortet 24 Mk. 8 Sch. Kirchen­geldt, so überblieben waren von dem Rentegelde der 100 Mk. Haubt­stuels, so Cuntze zu Bergstett bey sich hat. Von diesen 100 Mk. Haubtstuels, welcher Anno 1585 und 1586 durch Fürbitte des damaligen Pastors von den Carspelleuten zusammengeschossen und der Kirchen gegeben seint und auf Zinße bey Cuntze zu Bergstett ausgetan sein, jehrlichs mit 6 Mk. zu verzinsen, somit empfangen 66 Mk.
Es wird auch alle vier Zeiten des Jahres auf die hohe Feste in der Bede gesamblet und sonsten, wann die Leute zur Communion gehen. Davon wird Wein und Brot und was sonsten zum Altar und Gottesdienst gehörig ist, bezahlet; das übrige der Kirchen und Kirchenhäusern zum besten reserviret. Von diesem Gelde ist Anno 1597 bis auf Weihnachten Anno 1607 inclusive gesamblet, summatim 207 Mk. 9 Sch. 6 Pf. Von dieser Summa ist ausgegeben zum Altar und sonsten noch laut des Kirchenregisters 92 Mk. 7 Sch. 2 Pf Eins gegen das andere abgezogen, bleibt übrig der Kirchen 115 Mk. 2 Sch. 4 Pf. Von dieser restierenden Summa ist ausgegeben zur Reparation und notwendigen Verbesserung der Wedemen und Kosterey laut des Kirchenregisters, auch zu den Unkostungen, damit Friedrich Rittershausen die Kirche be­schweret hat, 41 Mk. 6 Sch. Subtrahiert von 115 Mk. 2 Sch. 4 Pf bleibt übrig der Kirchen 73 Mk. 12 Sch. 4 Pf. Noch hat der Pastor bey sich 45 Mk. 9 Sch. Kirchengeldt, die er von den Carspelleuten eingemahnt hat anno 1600 und 1601, von den Restanten, so noch schuldig geblieben waren 1/2 Thaler zur Reparation des Gebewtes des Thurms.
Es hat auch der alte gewesene Kirchgeschwor sel. Helmeke Wagener von Sasell bei seinen Zeiten jehrlichs eingemahnt 2 Mk.11 Sch. 4 Pf. heur, die er jehrlichs behalten hat, weil ihm die Carspelleute noch viel schuldig geblieben waren, wie er vorgab. Nachdem er aber verstorben, anno 1604 auf Ostern, hat der Pastor aus Not, weil keine Vorstender vorhanden, diese 2 Mk.11 Sch. 4 Pf. jehrlichs eingemahnet und entfangen, damit die Kirche an dem Ihrigen nicht verkürzet würde.
Noch entfenget die Kirche von Haubstuel jehrlichs 1 Mk. 5 Sch. 8 Pf Kirchenheuer, dies zusammengethan thut 4 Mk. 1 Sch. Hiervon haben die Pastores den dritten Pfennig jehrlichs entfangen als 1 Mk. 5 Sch. 8 Pf Rest der Kirchen von dieser Heuer noch 8 Mk. 2 Sch. von dreien Jahren. Von diesem Jahr ist mir noch nicht zugestellet.
Anno 1600 den 14. Februari, hat sel. Peter Ranzow von wegen der vier Dörfer, so er von der Kirchen zu Bergstede zu seiner Kirchen in Arensburg zugelegt, der Kirchen zu Bergstede und deroselben Diener verehret 1000 Mk. als ein Haubtstuhl, die bey gewissen Leuten auf Zinsen sollten ausgethan werden. Von welcher Zinse der Pastor und Köster jehrlichs sollten besoldet werden von wegen der vier Dörffer. Das übrige aber von diesen Zinsen solte der Kirchen zum Besten verwahret werden.
Diese vorgemelte 1000 Mk. hatte domals Friedrich Ritgershausen, Amptsverwalter zu Trittow, sich zuzahlen lassen zu Bergstette in des Voigts Cunzen Hause von Werner Funken, domals Schreiber auf Arensburg und auf gebührliche Zinse genommen, jährlichs dieselbe mit 60 Mk. zu verzinsen; und hat nur allein bis anhero dreier Jahre Zinsen, als 3 mal 60 Mk., ist 180 Mk., fast mit Unwillen und Beschwerung, auch Unkostung der Kirchen ausgegeben; die der Pastor auch entfangen. Ist nun noch der Kirchen schuldig die Zinse von 6 Jahren her, wenn man schreiben wird 1609, den 14. Februari, samt dem Haubtstuel und In­teresse, welcher Haubtstuel der 1000 Mk. in diesem jetzt laufenden Jahr 1608 umb Johannis Baptistae Tag durch Hein Brackendahl in ,des Vogtes Cuntzen Hause gebracht und niedergesetzt, aber der Kirchen oder Carspelleuten noch nicht zugezählet und überantwortet ist.
Von diesem 180 Mk. hat der Pastor genommen seine gebüerliche deputierte Salarium aus den vier Dörfern sel. Peter Ranzow seiner Leute als jehrlichs 30 Mk., ist 90 Mk. als für drey Jahre Lohn; und den Köster davon 30 Mk. gegeben als drey Jahre Lohn, ist jährlichs 10 Mk. Bleibt übrig hievon der Kirchen 60 Mk.
Es hat auch der Voigt Cunze zu Bergstedte Kirchengude bey sich in seiner Verwahrung; keine grundtliche Wissenschaft; davon er der Kirchen richtige Rechnung wird thun.
Des Pastoren Einkünfte zu Bergstette.
Des Pastoren zu Bergstett jährliche Besoldung und Einkommen ist von einem jeden Hövener oder Bauwstätte 8 Sch. und von einem jeden Kötener 6 Sch. Es seint aber im ganzen Karspell Bergstett 90 Höveners und 60 Kötners.
Noch hat er jährlichs 1 Scheffel Roggen von einem Mann zu Sasel, hat derselbe hiebevor zur Kirchen gehöret; tut aberst gar geringe Houedienst. Derowegen gebeten wird, daß er wiederumb darzu gelegt Werde.
Noch hat er 5 Himpten Roggen jehrlichs aus dem Dorfe, Wilstette genannt. Noch entfanget er jehrlichs von einem Manne in Bergstette, eo des Pastoren Lanste sein sollte, aber des wenig zu geniessen hat, 18 Sch. Landtheure. Noch entfanget er von 2 Leuten im Dorffe Sasel und von zwei Leuten im Dorfe
Hoisbüttel 21 Sch. 8 Pf. Landheure.
Noch hat er jährlich von den vier Dörfern, Sel. Peter Ranzowen Leuten, 30 Mk. Hat nun für drey Jahren entfangen 90 Mk. Restet ihm poch von 6 Jahren her, wann man schreiben wird Anno 1609 den 4. Februari.
Noch hat der Pastor soviel Landes, daß er 8 oder 9 Scheffel Roggen kann seyen.
Des Kösters Einkünfte.
Dem Köster gibt zum theyl der Hövener 12 Garben, 12 Eyer,1 Wurst, 1 Brot, der Kötener etliche 6 Eyer, 6 Garben, 1 Brot, 1 Wurst.
Noch gehört dem Köster von dem Ranzauischen Gelde 10 Mk. Ist ihm aber, gleich wie dem Pastor, etliche Jahre hinderstellig geblieben."

Im Originalbericht folgt noch das Kirchspiel „Samssen im Lande zu Sachsen". Sahms gehörte damals zum Amt Trittau.
Den Beschluß des Registers bilden die beiden Kirchen des Amtes Reinbek.


Ambt Reinbecke
Steinbecke
"Kirchenregister incipit 1553.
NB. Weil Johan Möller, gewesener Amptmann, wegen Hermann von Ochtering dieser Kirchen 50 Mk. schuldig geblieben und nun in die 18 Jahren keine Zinse nebenst dem Capital ausgekommen, unangesehen sie zum oftermals des Müller Erben Caspar Anckermann, Raths­verwandten zu Hamburg, daraus belanget, bitten die Kirchgeschwo­renen wider gedachten Anckermann gnädige promotoriales.
Des Pastoren zu Steinbegke Besoldung
12 Morgen Marsch- und Mohrlandt, 1 Morgen im Felde jährlichs zur Heure 18 Mk. 2 Morgen auf dem Sande 29 Mk. 1 Morgen, welcher der Kroch genennet wird, der begraben ist, 20 Mk. 2 Morgen im Brocke hinder Hitveldeshofe 30 Mk. 2 Morgen bis oben bei Jacob Reinss Lande 28 Mk. 4 Morgen im Mohre die drei für 42 Mk., die (!) eine für 12 Mk. 6 Sch. Noch das kurze Landt, welches Geestlandt ist, hinder Lorens Brandts Hofe 10 Mk. 5 Sch. Geestlandt bey 23 Scheffel, wann es ver­heuret wird, die Scheffel 2 Mk. Von jedem Houener 1 Himpten Roggen und Haben. Roggen beläuft sich auf 21 Scheffel und 1 Himpten, Haber 12 Scheffel 5 Himpten. Von jedem Kötener 2 Sch., bringet 10 Mk. 10 Sch. Auf Ostern von Höveners und Köteners 8 Eier.
Von einem jeden, der zum Sacrament gehet, 8 Pf., und auch Beicht­geld, Freye Feuerung und 4 freye Kühe.
Es beschweren sich aber die Kirchgeschworne, dass der Pastor nach seinem Gefallen die freye Kühe, wie in anderen Orten gebräuchlich, nicht halte, sondern die Kirchgeschworen damit beschwere, welches dann der Herr Amptmann bey der jehrlichen Rechnung ihm nicht gestendig.
Des Kösters Besoldung.
Auf Ostern von der Kirchen für Kösterlohn, für das Orgel und Schule zu verwalten, für den Seyer, Beteklocken, Kirchengerede zu waschen, Wachslicht zu machen, Schriftgeld, in alles Summa 47 Mk. 8 Sch.
Von einem jeden Hauswirt 8 Eyer. AufMichaelis von jedem Hövener 1 Spindt Roggen, ist 17 Tonnen. Noch 4 Himpten von Houeners 18 Pf. von Köteners 16 Pf., ungefehr 12 Mk. Jeder Hövener 1 Wurst oder 1 Sch., 1 Morgen im Mohr zu seyen. 2 Isern (eiserne) Kühen. Geestlandt, darin er jehrlichs seyen kann, 4 Himpten Roggen. Seine freye Feuerung."

Siek
Broder Boysens Bericht über Siek ist nur kurz, wesentlich kleiner als die Aufzeichnungen über die anderen Kirchspiele der beiden Ämter. Die Gemeinde ist arm. Die Kirche als solche besitzt weder ein Ver­mögen in liegenden Gründen, noch hat sie ein Kapital. Die Einkünfte des Pastors und Küsters bestanden fast nur aus Naturalien. Pastor Johannes Prusen, dessen Epitaph aus dem Jahre 1614 leider bei der Renovierung im Jahre 1956 nicht erhalten werden konnte, hatte große Sorgen. Es ging um zwei Dörfer, von denen nichts mehr einkam. Sprenge hatte der Trittauer Amtmann wegen des weiten Weges zur Eicheder Kirche gelegt, wohin sie offenbar keine Abgaben abführten. Nach Siek gaben sie aber auch nichts mehr. Ähnlich lag es mitToden­dorf, daß um 1550 ebenfalls zu Eichede gekommen war. Auch von dort kam um 1609 nichts mehr nach Siek. Für die ohnehin arme Gemeinde Siek bedeutete ein derartiger Ausfall von zwei Dörfern schon ein großer Verlust. Boysen trug in sein Register ein:
Sike
Bei dieser Kirchen ist kein sonderlich Kirchenregister. Dann es seint auch daselbst keine andere Einkünfte, als von der gemeine Zulage der Carspelleute wirt gesamlet. Die von Spreng, so zu dieser Kirchen gehören, weigern der Kirchen sowohl ihre Pflicht als dem Pastorn, aus Ursachen, dass auf Befehlig des Trittauischen Amptmans sie zur Eckede zur Kirchen gehen. Dieweil sie aberst ebener Gestalt zu Eckede nichts geben, wäre nicht unbillig, dass sie entweder zu der Kirchen, da sie hingehörten, gingen, oder auch ihre gebührende Pflicht erledigten. Stehet derowegen zu Eurer Fürstl. Gnaden gnädige Anord­nung. Es seint aberst daselbst 5 Höveners und 3 Köteners.
Des Pastoren zum Sicke jehrliche Hebung.
Von jeder Hofstette einen Himpten Roggen, derer seint 57, ist 14 Scheffel 1 Himpten. Machen nach Tonnenmaße 12 Tonnen. Noch von den Hanstorfern fünfe, geben jeder 12 Schilfing, ist 3 Mk. 12 Sch. Noch ihrer vier geben jeder 6 Sch., ist 1 M. 8 Sch. Noch von vorberürten 57 Hofstetten jeder 3 Himpten Habern, machen 9 1/2 Scheffel, nach Tonnenmaße 12 Tonnen.
Auf Johannis aus jedem Hause 2 Sch., derer seint 8l.; tut zusammen 10 Mk. 8 Sch. Aus einem jeden Hause auf Ostern 10 Eyer. Opfergeldt im Jahr 10 Mk. Noch braucht der Pastor eine Houe Landes, ohne Wische.
Noch hat zu der Pfarrkirche Sycke gelegen das Dorf Todendorf; daselbst gewohnet 12 Hövener und ein Kötener. Die Höveners auf Michaelis jeder 10 Schilling. Auf Weihnachten jeder eine Seite Speck und auf Neujahr 1 Himpten Weizenmehl. Gibt nicht jetzundt. Bittet derowegen dafür etlichermaßen Erstattung sowohl wegen dieser Hebungen als auch der abgenommenen Wische.
Costers Hebung.
Hat 10 Garbe von jedem Haus, derer 57 sein. Rowstorfer, der je 1 Sch., ist 5 Sch. Hanstorfer 9 Sch.
Auf Johannis aus jederen Hause 2 Brote, ist 162 zusammen. Noch 10 Eyer aus denselben Häusern."

Gefunden in : "Kirche in Stormarn", von Alf Schreyer, 1981
Schreyer nutzte im Landesarchiv Schleswig die Bestände 8.1, 11, 19, 62.5
Irgendwo dort wird auch dieser Bericht vorliegen.


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