Das Bürgerbuch der Stadt Bad Oldesloe

(Abschrift eines Buches, Peter Dörling, 2002)

3) Alphabetische Reihenfolge mit standardisierten Nachnamen
2) Chronologische Reihenfolge 1696 - 1869
1) Erklärungen und Text des Eides

Vorbemerkungen von Theodor Klüver, 1940
Die Oldesloer Neubürgerlisten von 1696 bis 1842 finden sich in dem Magistrats- und Bürgerbuch der Stadt Oldesloe. Es enthält außerdem die Eide eines Bürgermeisters, eines Ratsherrn, eines Vormundes, vieler Ältermänner usw. Weiter finden sich darin Listen von Ratsverwandten, die schon 1639 beginnen, aber sehr lückenhaft sind.
Der im Bürgerbuch vorgesehene Raum war 1839 ausgefüllt. Während der nächsten 2,5 Jahre hat man freie Stellen der vorhergehenden Seiten benutzt. Da das unwürdig war, hat man etwa im Juli 1842 die "Bürgerrolle" eingerichtet, die von 1842 bis 1869 geführt wurde.
Man mußte zunächst die Namen aller noch lebenden Bürger aufnehmen, demnach gab es im Juli 1842 in Oldesloe 426 Bürger.
Die Bürgerrolle enthält zusätzlich eine Spalte mit dem Sterbedatum oder des Datums der Entlassung. Dies ist der Fall, wenn der Bürger wegzieht unter Abgabe des Bürgerbriefes.

Leider ist das Bürgerbuch nicht vollständig erhalten, denn das Inhaltsverzeichnis zeigt mehr Seiten an als heute noch vorhanden sind. Der rote Ledereinband stammt erst aus dem vorigen Jahrhundert.
Die Listen sind nach Namen, Beruf und Jahr der Vereidigung gegliedert 1).
Leider gibt das Bürgerbuch erst von 1775 ab die Herkunft der Neubürger an.
Um keinen unrichtigen Eindruck entstehen zu lassen, sei die Seite 42a des Bürgerbuchs hier buchstabengetreu wiedergegeben:

Anno 1721

18.Juli ist Jochim Helms ein Becker seiner Profession Bürger geworden hat seinen Eyd abgelegt und sonst praestanda praestiret 2)

6. Octobr: ist Johann Schröder ein Tuchmacher seiner Profession bürger geworden und hat seinen Eyd abgelegt, aber nur für das erste die Hälfte von denen praestandis erleget; da er auff die andere Hälfte noch eine kleine dilation 3) gebeten.

14. Octobr: ist Johann Henrich Lincke Kleinschmied seiner Profession Bürger geworden und hat seinen Eyd abgelegt auch die praestanda praestiret.

Eodem 4) ist Jürgen Bauert bürger geworden und hat seinen Eyd abgeleget, auch die praestanda praestiret, gedenket mit Gottes Hülfe sich durch Schlachten zu ernähren.

28. Octobr: ist Johann Heinrich Lobeseder Bürger geworden, hat seinen Eyb abgeleget und die praestanda praestiret. Gedencket, mit dem Klein Schmied-Handwerk sich allhie nach Gottes Hülfe ehrlich zu ernehren.

14. Novembr: ist Hinrich Hinsch Bürger geworden, hat seinen Eyd abgeleget, und sonst die praestanda praestiret, ist Meister im Schuester amt geworden, und gedencket damit mit Gott sein Brot zu verdienen.

18. Novembr: ist Detloff Godejohann Bürger geworden hat seinen Eyd abgeleget und die übrigen praestanda praestiret, Gedencket sich mit der Becker Profession mit Gottes Hülfe zu ernehren.

2. Dezembr: ist Hieronimus Hinrich Köhn Bürger geworden, hat seinen Eyd abgeleget, und die übrigen praestanda praestiret, gedencket sich alß Leder Tauer ehrlich durch Gottes Gnade zu ernehren.

6. Dezembr: ist Peter Hamdorff Bürger geworden, hat den Bürger Eydt gebührend abgestattet, und übrige praestanda praestiret; gedencket sich allhie mit der Hülfe Gottes Ehrlich und woI mit dem Zimmer Handwerk zu ernehren.


1) der Tag der Vereidigung ist hier nicht mit abgeschrieben
2) = hat die Abgaben bezahlt
3) = Aufschub
4) = am selben Tage


Die Leistung des Eides erfolgte vor dem Rat des Stadt. Man liest in den Einträgen von 1726 : "für (= vor) Einem sitzenden Rath" oder "In Gegenwart Eines Edlen Rathes" oder "im öffentlichen Gericht".
Der Eid besagt, daß der Neubürger dem König und dem Rat verspricht, treu und gehorsam zu sein, der Bürgerschaft nur Bestes zu wollen und Schaden (Arges) zu vermeiden.

Bürgereid von 1598
Ich will meinen Gnedigsten König, Fürsten und Herrn und einen Ersamen Rade zu Oldenschloe getrew 5)
und holdt sein, derselben und der gemeine 6) bestes weten und argestes zu wenden also my Godt helffe.

Bürgereid von etwa 1665
Ihr Königliche Maytt: Zu Denne Marck (und) Norwegen Und einen Ehrbaren Rath dieser Stadt Oldenschloe Schwöre Ich (Name)
Getreu und Holdt zu sein dero Und gemeiner Bürgerschaft Bestes zu wißen und argeß zu vermeiden,
Und mich in allewegen alß ein gehorsamer bürger getreulich zu verhalten. So wahr mir Gott helffen soll und sein heiliges Evangelium.

Bürgereid von etwa 1820
Ich (Name) aus (Ort) gelobe und verpflichte mich hiedurch, bei Gewinnung des Bürgerrechts in dieser Stadt Oldesloe, Ihrer Königl. Majestät zu Dännemark als meinen allergnädigsten Erbkönig und Herrn, auch demnächst einem edlen Magistrat hieselbst, als meiner ordentlichen Obrigkeit, getreu, hold und gehorsam zu sein;
Ihrer Königl. Majestät wie auch gemeiner Stadt und Bürgerschaft Bestes nach meinem äußersten Vermögen 7) zu suchen, Schaden und Nachtheil aber soviel an mir ist 8) zu verhüten und abzuwenden: so wahr Gott mir hier zeitlich und dort ewig helfen solle.

Über den Erwerb des Bürgerrechtes wurde ein Bürgerzettel oder Bürgerbrief ausgestellt. Um etwa 1840 schrieb man :
Nachdem der Vorgenannte (Name) aus (Ort) den obigen Eid vor dem versammelten Magistrat eigenhändig unterschrieben, auch dessen Inhalt treulich zu erfüllen vermittelst Handschlags nochmals angelobet hat, und ihm sodann das Bürgerrecht in dieser Stadt ertheilt worden; so wird ihm dieser Schein desfalls gewöhnlichermaßen hiedurch ertheilt. Unter meiner des Bürgermeisters dieser Stadt Unterschrift und beygedrucktem Stadtsiegel.

5) gesprochen : getreu
6) = Gemeinde
7) = nach dem, was ich vermag
8) = so viel, wie ich kann


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