Bauernfamilien und Sippen zwischen Lübeck und Oldesloe, 1544-1559

Von Pastor M. Clasen, Reinfeld/Holstein
Aus : Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Familienforschung und Wappenkunde e.V., Kiel, Aprilheft 1956

Das "Amtsbuch des Klosters Reinfeld, enthaltend Rechts- und Contrakten-Protokolle von 1544-1559 und 1565-1620 ist als Torso erhalten und befindet sich im Landesarchiv Schleswig, Abt. 400, Nr. 127 und 128. Es wird im Text als "Klosteramtsbuch" oder "KA" bezeichnet.

Das Klosteramtsbuch war das amtliche Protokoll der klösterlichen Amtsstube in Reinfeld. Alle amtlichen Vorgänge, Verhandlungen, Rechtsgeschäfte usw. der bäuerlichen Bevölkerung in der Abtei Reinfeld sowie in den dem Kloster zugehörigen, wenn auch nicht innerhalb der Grenzen der Abtei gelegenen Dörfern wie Bühnsdorf, Reinsbek, Stubben im heutigen Kreis Segeberg und der Klostervogtei Woldenhorn (heute Ahrensburg) mit den Dörfern Ahrensfolde, Elingsdorf (heute Meilsdorf), Bünningstedt und dem Beimoor fanden in der Amtsstube "vor dem Ehrw. in godt heren abbet" oder vor dem obersten Verwaltungsbeamten des Klosters, dem Bursarius, in des Abtes Vertretung "up de middelste kemnade" (= in der mittleren Kemenate/Kammer) - zuweilen einfach als "das bursarius kamer" oder "des schriewers kamer" (= des Schreibers Kammer) bezeichnet- "vor dissem boke" (= vor diesem Buch) statt.
In ganz vereinzelten Fällen sind solche Termine auch außerhalb des Klosters in einem der Abteidörfer wie Zarpen, Steinfeld usw. abgehalten und im Amtsbuche dann ebenfalls protokollarisch festgehalten worden.

Heirats- und Stellenübernahmeangelegenheiten, Erbschaftsregelungen, Waisenversorgungssachen und Vormundsbestellungen haben ebenso wie in Einzelfällen auch Schadenersatzverhandlungen nach Körperverletzungen, klösterliche Mühlenverpachtung und manches andere in dem Amtsbuch ihren schriftlichen Niederschlag gefunden. Aber zu allermeist bietet das inhaltsreiche Buch die Niederschriften wohl von allen in den Jahren 1544 - 1620 im Klostergebiet Reinfeld zur Verhandlung gekommenen grundbuchamtlichen Angelegenheiten oder mit entsprechenden Rechtsgeschäften.

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